Drei Monate Gefängnis für Unfall mit zwei Promille

(Symbolbild)
Alkolenker rammte entgegenkommenden Wagen. Opfer überlebte Zusammenstoß nur knapp.

Was genau am 30. April dieses Jahres auf der Nordspange bei Wiener Neustadt passierte, daran kann sich der Angeklagte nicht mehr erinnern, sagt er selbst. Zu betrunken sei er zu diesem Zeitpunkt gewesen. Traurige Gewissheit sind jedoch die Folgen des Verkehrsunfalls, den der 37-Jährige in diesem Zustand verursacht hat. Die Lenkerin jenes Wagens, den der Mann mit seinem Dienstwagen rammte, kämpfte auf der Intensivstation um ihr Leben. Sie erlitt eine Gehirnquetschung, Brüche an Rippen, Lendenwirbeln, Schlüsselbein und Füßen, einen Riss des Dünndarms sowie eine Lungenquetschung. Nach elf Operationen erwartet sie derzeit im Rollstuhl weitere Eingriffe.

Auf die Gegenfahrbahn

Der 37-Jährige war Zeugenaussagen zufolge mit seinem Wagen plötzlich auf die Gegenfahrbahn geraten, wo eine Lenkerin ihr Fahrzeug noch verreißen konnte – sie kam mit dem Schrecken und einem leichten Blechschaden davon. Die nachfolgende Lenkerin hatte weniger Glück. „Es tut mir wahnsinnig leid. Ich würde alles tun, wenn ich diesen Tag ungeschehen machen könnte“, gab sich der Angeklagte am Mittwoch im Landesgericht Wiener Neustadt einsichtig. „Ich hätte niemals ins Auto steigen dürfen.“

Therapie wegen Alkoholsucht

Am Vorabend des Unfalls habe er mit einem Freund zahlreiche Biere konsumiert, sei dann morgens zur Arbeit, aber schon gegen Mittag wieder zu einer Tankstelle gefahren, wo weiter getrunken worden sei, erzählte er. Rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte er zum Unfallzeitpunkt, errechnete ein Sachverständiger. Zur Bekämpfung seiner Alkoholsucht habe er sich nun in Therapie begeben, sagte der 37-Jährige vor Gericht. "Ich habe seither nichts mehr getrunken."

Der zuvor unbescholtene Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt wurde zu zehn Monaten Haft verurteilt, drei davon muss er absitzen. Vom Arbeitgeber wurde er gekündigt, Schmerzensgeld klagt das Unfallopfer in einem Zivilprozess ein. Auch für den entstandenen Sachschaden muss er aufkommen.

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