Aufmerksam gemacht durch Anrainer an der Westautobahn in St. Valentin, eröffnet Ecker nun eine Debatte über die Standorte der Luftmessstationen im Bundesland. „In St. Valentin finden sich sogar neun Meter von der Fahrbahn der A1 entfernt bewohnte Liegenschaften, die Messstation liegt dagegen zirka 350 Meter weit weg“, behauptete er und vermutete Umsetzungsfehler bei den Bundesvorgaben in Niederösterreich. „Messstellen müssten nach der IG-L-Messkonzeptverordnung aus dem Jahr 2012 in höchstens zehn Metern Entfernung vom Fahrbahnrand platziert sein“, sagte Ecker. In ganz NÖ sei keine einzige Messstelle in diesem Abstand zu einer Autobahn positioniert.
Sechs Kilometer westlich von St. Valentin habe die in OÖ bei Enns-Kristein in unmittelbarer A1-Fahrbahnnähe ordnungsgemäß platzierte Messstation klare Grenzwertüberschreitungen aufgezeigt. Mit dem viel diskutierten IG-L-100er mit flexibler Temposteuerung konnten aber seitdem NO2-Grenzwerte der EU erfolgreich unterschritten werden, verwies Ecker auf ein nahes Beispiel. „Dort rollt derselbe Verkehr vorbei, wie in St. Valentin“, sagte er und sieht Handlungsbedarf bei LH-Vize Pernkopf.
Anschuldigungen, die man in der NÖ Fachabteilung jedenfalls nicht akzeptieren will. Die IG-L-Messkonzeptverordnung des Bundes fordere eine verkehrsnahe Messstelle in NÖ. „Wir haben drei“, berichtete Abteilungschef Christoph Urbanek gegenüber dem KURIER. Die Standorte würden dem Klimaschutzministerium und dem Umweltbundesamt jährlich gemeldet.
Experte kontert
Die verkehrsnahen Messstellen befinden sich am Europaplatz in St. Pölten, in Klosterneuburg und in Purkersdorf. Das IG-L schreibe zudem keine expliziten Messpunkte an Autobahnen vor, Luftschadstoffe seien „expositionsrelevant“, also dort, wo sich Menschen relevant zum Grenzwert aufhalten, sowie an allgemein repräsentativen Standorten zur erfassen, konterte der Abteilungschef den Attacken Eckers.
Weiters sei wichtig, dass gerade die Messungen in St. Valentin, sowie in Biedermannsdorf, Mannswörth, Vösendorf und Stockerau expositionsrelevant jene Immissionen erfassen, von denen Anrainer der dortigen Autobahnen betroffen sind. Damit werde überprüft, ob der Schutz des Menschen gewährleistet sei, so Urbanek.
Kommentare