Propaganda in der Kinderkrippe? Was im Wahlkampf erlaubt ist und was nicht

Propaganda in der Kinderkrippe? Was im Wahlkampf erlaubt ist und was nicht
Brauchen Parteien für Wahlplakate eine Genehmigung? Und wo herrscht Werbeverbot? KURIER hat sich die Regeln vor der Wahl in NÖ angesehen.

Ein Mal- und Vorlesebuch mit dem neuesten Abenteuer von Milou, dem Hund von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, für die Kinder – und ein Info-Folder zu der im Landtag beschlossenen Betreuungsoffensive für die Eltern. Versehen mit dem ÖVP-Logo und einem Vorwort der Landeshauptfrau. Diese Wahlwerbung wurde kürzlich vor einer Kinderkrippe in NÖ verteilt. Zielgruppengerecht könnte man sagen, doch manche Eltern fragten sich: Ist das eigentlich erlaubt?

Die Antwort lautet rein rechtlich „ja“. Allerdings sollten Parteien auch im Umfeld von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen „eigentlich die Finger davon lassen“, meint Politikberater Thomas Hofer. „Es ist ein hochsensibler Lebensbereich, wo man auf die Eltern abzielt, der eigentlich von offensiver Wahlwerbung ausgenommen sollte“, meint Hofer. Der Hintergrund sei klar, nämlich dass die Landeschefin das Image als Landesmutter pflegen und sich als tierlieb präsentieren will.

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