Corona bringt Beschäftigte noch oft in rechtliche Bredouille

AK-Präsident Markus Wieser, Chefin der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht Doris Rauscher-Kalot, Leiter der Bezirksstellen Thomas Kaindl
AKNÖ erkämpfte 19,5 Millionen Euro, 75.000 Beratungen im ersten Halbjahr

Arbeiterkammer. Die Probleme im arbeits- und sozialrechtlichen Bereich bleiben für viele Beschäftigte durch die anhaltende Pandemie akut. „Es gibt sehr viel zu tun“, berichtet Markus Wieser, Präsident der AK NÖ, über eine anhaltend schwierige Situation am Arbeitsmarkt.

75.000 Arbeitnehmer haben heuer bis Ende Juni Rat bei den AK-Stellen gesucht. Die Kammer ihrerseits verbucht 19,5 Millionen Euro, die in diesem Zeitraum durch Interventionen bei Dienstgebern oder auch am Arbeits- und Sozialgericht für Arbeitnehmer erkämpft wurden.

Wieser attestiert auch den Firmen coronabedingte schwierige Situationen. Dennoch gäbe es viele Fälle, in denen Dienstgeber die Umstände der Pandemie nutzen, um Rechte der Bediensteten auszuhebeln, sagt AK-Rechtsexpertin Doris Rauscher-Kalod. Ein aus den 21 nö. Bezirksstellen geschilderter Fall betrifft die einvernehmliche Kündigung einer Kellnerin. Der Wirt sagte die Wiedereinstellung zu, alte Überstunden und der Resturlaub sollten dann konsumiert werden. Kurz nach der Wiedereinstellung wurde die Frau gekündigt und die alten Ansprüche abgestritten. Die AK erkämpfte für die Frau 7.000 Euro, von denen 3.000 aber bereits verjährt waren, so der Leiter der Bezirksstellen Thomas Kaindl. Einem technischen Angestellten, der 22 Jahre im Betrieb war, rettete die AK gar eine Abfertigung von 40.000 Euro. Der Mann hatte in Kurzarbeit wegen eines geringfügigen Fehlers die Fristlose bekommen. Die AK enttarnte die Aktion als Versuch, einen älteren und teureren Mitarbeiter einfach loszuwerden.

Kündigungsrechte

Punkto Kündigungsschutz mit Chancen auf Einspruch gegen Entlassungen hinke Österreich in Europa nach, ist Wieser überzeugt. Hier gäbe es Gesprächsbedarf mit den Sozialpartnern. Für Oktober erhofft der AK-Präsident endlich die dreimal verschobene gesetzliche Anpassung der Mindestkündigungsfrist für Arbeiter an jene von Angestellten mit sechs Wochen.

Kommentare