Pflegeheim-Bewohner gequält: Strafen für drei Angeklagte erhöht

Pflegeheim-Bewohner gequält: Strafen für drei Angeklagte erhöht
18 Monate bis dreieinhalb Jahre Haft für frühere Mitarbeiter des Heims Kirchstetten im Bezirk St. Pölten.

Im erneuten Prozess um die Causa Pflegeheim Kirchstetten (Bezirk St. Pölten) am Landesgericht St. Pölten sind am Donnerstag die Strafen für drei von vier ursprünglich Angeklagten erhöht worden. Die früheren Mitarbeiter der Einrichtung fassten 18 Monate bis dreieinhalb Jahre Haft aus.

Gerichtlich behandelt wurden nach einer teilweisen Aufhebung der drei Schuldsprüche von 2021 durch den Obersten Gerichtshof (OGH) vorerst nur die bereits rechtskräftigen Feststellungen. Die übrigen Vorwürfe, die von den Angeklagten erneut bestritten worden waren, wurden vom Schöffengericht letztlich ausgeschieden. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt weiter behandelt.

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Die neuerlichen Entscheidungen vom Donnerstag sind nicht rechtskräftig.

Wehrlose Personen gequält

Ab September 2020 waren die drei Beschuldigten in St. Pölten gemeinsam mit einer mittlerweile rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilten Mitangeklagten wegen Quälens oder Vernachlässigens sowie sexuellen Missbrauchs wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen und wegen Körperverletzung im Zentrum eines Prozesses gestanden.

Sie sollen als Pfleger bzw. Pflegehelfer von März bis Oktober 2016 alte Menschen u.a. geschlagen und beschimpft sowie die hilflosen Bewohner gequält und zu heiß geduscht haben. Die Vorwürfe basierten im Wesentlichen auf Anzeigen von zwei Heimmitarbeiterinnen und Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe, in der sich die Beschuldigten in äußerst herabwürdigender Weise über Heimbewohner ausgetauscht hatten. 

"Zutiefst verabscheuungswürdig“

Vom vorsitzenden Richter wurden die Handlungen als „rücksichtslos, besonders widerwärtig und zutiefst verabscheuungswürdig“ bezeichnet. Die Beschuldigten - zwei Männer und eine Frau - hätten die Taten nicht nur gesetzt, sondern die Betroffenen „auch lächerlich gemacht“.

Das ursprünglich angeklagte Quartett wurde im Februar 2021 zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von zwölf bis 18 Monaten verurteilt, zwei Personen erhielten auch Geldstrafen. Die Strafe der vierten Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht Wien bereits im Mai von einem Jahr bedingt auf zwei Jahre unbedingt erhöht. Dieser Fall war nun nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.

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