Bullterrier biss Spaziergängerin und Hund: Halterin muss zahlen

Staffordshire-Bullterrier (Symbolbild) biss zu
Frau und Tier schwer verletzt. 49-Jährige wegen Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht verurteilt - nicht rechtskräftig.

Mit schweren Verletzungen an Armen und Beinen endete für eine Frau aus dem Bezirk Wiener Neustadt der Spaziergang mit ihrem Hund am 8. Februar dieses Jahres. Die beiden wurden von einem – als „Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ eingestuften – Staffordshire Bullterrier angefallen und mehrfach gebissen. Jene 49-Jährige, die den Bullterrier an diesem Tag führte, musste sich nun vor Gericht wegen Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht verantworten.

"Auf Handy statt auf Hund konzentriert"

Die Frau habe sich mehr um ihr Handy als um das Tier gekümmert, klagte die Verletzte. Zudem sei sie ohne die erforderliche Berechtigung allein mit dem „Listenhund“ spazieren gegangen, der sich losgerissen habe. Ihr eigenes Tier sei ebenfalls durch zahlreiche Bisse des Bullterriers schwer verletzt worden.

400 Euro Geldstrafe, 4.500 Euro Schmerzensgeld

Dem widersprach die Beschuldigte vehement. Sie sei in Begleitung ihrer Schwiegertochter gewesen, der das Tier gehört und die den nötigen Hundeführschein besitze, behauptete sie. Die junge Frau sei jedoch aufgrund ihrer Schwangerschaft langsamer vorangekommen und daher erst später am Ort des Vorfalls eingetroffen. Sie habe die Kontrolle über das Tier nur verloren, weil sie auf schneebedecktem Boden ausgerutscht und über eine Böschung gefallen sei. Dort habe sie sich mitten im Kampf zwischen den beiden Hunden wiedergefunden.

„Es tut mir sehr leid, was passiert ist, aber ich habe nichts falsch gemacht“, beteuerte die Angeklagte. Die Richterin sah das anders. Sie glaubte den Schilderungen des Opfers, verurteilte die 49-Jährige zu 400 Euro Geldstrafe und sprach dem Opfer 4.500 Euro Schmerzensgeld zu. Nicht rechtskräftig.

Kommentare