Bub in Hundebox gefoltert: Land NÖ bezahlt kein Schmerzensgeld
Im Fall jenes mittlerweile 14-jährigen Buben, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und wochenlang gequält wurde, bis er beinahe starb, sieht sich das Land Niederösterreich nicht in der Verantwortung.
Nach schweren Versäumnissen der Behörden, was den Schutz des hilflosen Kindes anbelangt, hatte Opferanwalt Timo Ruisinger Amtshaftungsansprüche gegen das Land eingebracht.
Gefordert wurden 150.000 Euro Schmerzensgeld und eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben. Diese Forderung hat das Land abgelehnt.
Drei Monate hatten die zuständigen Abteilungen des Landes Niederösterreich Zeit, auf die Forderung des Anwaltes einzugehen. Am Montag endete die Frist. "Am Freitag hat die Rechtsvertretung des Landes NÖ fristgerecht ein Antwortschreiben abgegeben“, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).
Zum Inhalt hüllte man sich in Schweigen. Wie die Antwort ausgefallen ist, erfuhr der KURIER vom Opferanwalt. Im Auftrag des Landes hat Ruisinger ein Schreiben der "Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH“ in Wien auf den Tisch bekommen.
OGH-Urteile
Darin heißt es sinngemäß, dass das Land in dem Fall keine Amtshaftungsansprüche anerkennt. Laut einem OGH-Urteil vom 23. März 2021, finde das Handeln der Kinder- und Jugendhilfeträger im amtshaftungsrechtlichen Sinn "nicht in Vollziehung der Gesetze statt". Es sei daher nicht der Hoheitsverwaltung, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzurechnen, heißt es in der Stellungnahme.
Diese Ansicht werde durch weitere OGH-Entscheidungen gefestigt, meinen die Anwälte des Landes NÖ. "Daher sind auch andere Handlungen oder Unterlassungen von Bediensteten des Kinder- und Jugendhilfeträgers als privatrechtlich einzustufen“, so die Stellungnahme.
Für Ruisinger ist der Fall damit noch lange nicht erledigt. "Das Land kann sicher nicht davon ausgehen, dass das Thema damit vom Tisch ist“, sagt der Opferanwalt. Er wird die Antwort nun rechtlich genau prüfen und danach die weitere Vorgangsweise mit dem Vater des betroffenen Buben entscheiden.
Lebensgefährliche Situation
Ruisinger stützt seine Forderungen für den Buben darauf, dass die betreffenden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/ Thaya "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation“ des Buben reagiert hätten. "Durch die nicht adäquate Reaktion“ sei ein Schaden entstanden, der sich "auf seine körperliche Unversehrtheit, insbesondere jedoch auf seine psychische Gesundheit ausgewirkt“ habe, so Ruisinger.
Bezug nimmt der Anwalt vor allem auf die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe, die auch Ende Februar im Laufe des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems beleuchtet worden war. Darin sind schwere Mängel ans Tageslicht gekommen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat deshalb Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya eingeleitet. Im Raum stehe der Verdacht des Amtsmissbrauchs, sagte Franz Hütter, Sprecher der Anklagebehörde. Es handelt sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter.
20 Jahre Haft
Die 33-jährige Mutter des Buben hatte in dem Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen.
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig,
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