Bootsunglück beim Heer: Prozess steigt im Mai

Das gekenterte Boot am Ufer
Der Bootsführer muss sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht verantworten.

Das Bootsunglück des Bundesheers auf der Donau bei Hainburg hat ein gerichtliches Nachspiel. Am 13. Mai muss sich der verantwortliche Bootsführer, Alexander S., wegen fahrlässiger Gemeingefährdung am Bezirksgericht Bruck an der Leitha verantworten.

Bundesheer Bootsunglück: Anklage gegen Unteroffizier

Fahrstil

Wie das zuständige Landesgericht Korneuburg am Dienstag bekannt gab, wird dem Unteroffizier vorgeworfen, durch seinen Fahrstil das Kentern des Pionierbootes verursacht zu haben. Er hatte das mit acht Teilnehmerinnen des Girl’s Camp und fünf Soldaten besetzte Boot durch die Heckwelle eines vor ihm fahrenden Bootes gelenkt.

Die Front und der Rumpf des Arbeitsbootes liefen voll, weil der Bootsführer die Motorleistung nicht verringerte, heißt es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Bootsunglück beim Heer: Prozess steigt im Mai

Die Rettung der Schiffbrüchigen

Zu dem Unglück war es am 1. September 2018 im Rahmen des Girl’s Camp gekommen. Eine 17-Jährige aus Wien und eine 22-Jährige aus dem südlichen NÖ wurden erst 39 beziehungsweise 45 Minuten nach dem Zwischenfall unter dem gekenterten Boot gefunden, herausgezogen und reanimiert. Der Gesundheitszustand beider Frauen ist immer noch sehr ernst.

Den beiden schwerverletzten Frauen sowie zwei leicht verletzten Opfer wurde von der Finanzprokuratur der Republik eine Entschädigungszahlung zugesichert. Wie hoch diese ausfallen wird, ist noch offen.

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