Urteil bei Prozess nach Bootsunfall: Soldat kommt mit Geldstrafe davon

Urteil bei Prozess nach Bootsunfall: Soldat kommt mit Geldstrafe davon
Dem Soldaten sei keine schwere Schuld anzulasten, urteilt Richterin. 3400 Euro Geldstrafe.

Der Andrang ist groß am Montag im Bezirksgericht Bruck/Leitha. Viele Angehörige des Bundesheeres sind gekommen, das Medieninteresse ist enorm. Um 9.30 Uhr hat der Prozess um den tragischen Bootsunfall im Rahmen des Girl's Camps des Bundesheeres am 1. September 2018 bei Hainburg/Donau begonnen. Vor Gericht steht mit Alexander Sch. jener Soldat, der das Boot gelenkt hatte.

Nur eineinhalb Stunden nach Prozessbeginn, ist dieser auch wieder vorbei: Sch. kommt mit einer Diversion mit einer Geldstrafe von 3400 Euro davon. Er sowie die Staatsanwaltschaft nehmen die Entscheidung an.

Angeklagter im Prozess um Bootsunfall kommt mit Geldstrafe davon

 

Fahrlässigkeit des Soldaten

"Hier handelt es sich um Fahrlässigkeit durch fälschliche Reaktion", erklärt die Richterin ihre Entscheidung. "Es ergibt sich für das Gericht, dass dem Angeklagten keine schwere Schuld anzulasten ist. Es ist mit einer diversiellen Vorgangsweise vorzugehen."

Urteil bei Prozess nach Bootsunfall: Soldat kommt mit Geldstrafe davon

Was den Schadenersatz für die Opfer betrifft, hat die Rupublik die Anforderungen anerkannt.

Zwei Schwerverletzte

Bei dem Unfall waren zwei Frauen (18 und 22 Jahre alt) unter das Boot geraten und schwer verletzt worden. Sie leiden bis heute an den Folgen. Der Soldat ist wegen fahrlässiger Gemeingefährdung angeklagt. Bei einer Verurteilung droht ihm bis zu einem Jahr Haft. Er werde sich schuldig bekennen, erklärt der Verteidiger Wolfgang Kleinhappel gleich zu Beginn der Verhandlung. Sein Mandant habe das Gas nicht reduziert. Allerdings, so betont Kleinhappel, würden solche Extremsituationen in der Ausbildung nicht geschult. Er bittet daher um eine Diversion.

Für Staatsanwalt Friedrich Köhl ist klar, dass ein fehlerhaftes Fahrmanöver die Ursache für das Kentern des Bootes war.

Unfall bei Schnupperwoche

Die Bootsfahrt war Teil einer Schnupperwoche, die das Bundesheer für junge Frauen veranstaltet hatte. Das Boot kenterte, zwei Teilnehmerinnen im Alter von 18 und 22 Jahren gerieten unter den Rumpf. Sie konnten erst so spät von den Rettungskräften geborgen werden, dass sie noch heute an den Folgen dieses Unfalls schwerst zu leiden haben.

Angeklagter schildert Unfallhergang vor Gericht

"Der Auftrag war, eine kurze Bootsfahrt zu machen", schildert der 33-jährige Sch. vor Gericht bei seiner Einvernahme. Sie hätten ein Zeitfenster von 15 bis 20 Minuten gehabt. "Wir hatten ein Führungsboot und diesem sind wir nachgefahren. Nach den allgemeinen Sicherheitseinweisungen habe ich den Mädchen auch noch einmal erklärt, wie sie sich zu verhalten haben und wo sie sich anhalten sollen", berichtet der Angeklagte.

Laut Sch. sei das Boot für maximal 14 Personen zugelassen gewesen, 13 Personen seien an Bord gewesen. Das Wetter hätte an diesem Tag nicht mitgespielt. "Umgangssprachlich gab es einfach ein Sauwetter an dem Tag."

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Der Angeklagte vor Gericht

Dann geht Sch. auf die Umstände ein, die zu dem tragischen Unfall geführt haben. "Es gab einige Manöver. Wir haben uns um die eigene Achse gedreht, einen Notstopp gemacht."

"Wie ist es zu dem Umfall gekommen?", will die Richterin wissen. "Ich kann es mir bis heute nicht erklären", antwortet der 33-Jährige. "Ich bin es immer und immer wieder durchgegangen. Wir lernen das nicht. Offensichtlich habe ich einen Fehler gemacht. Aber erklären kann ich es mir nicht."

"Erinnerungen sind verschwommen"

Seine Erinnerungen seien sehr verschwommen. "Es war immer voller Schub (Vollgas, Anm.). Die Schubklappe war die ganze Zeit voll offen"; schildert der sichtlich mitgenommene Angeklagte. "Ich habe versucht, dass das eingetretene Wasser hinten wieder hinaus läuft."

Doch die Bemühungen waren vergebens, das Boot kenterte, die Mädchen stürzten in die Donau

"Ich bin meine Rettungsweste losgeworden und habe begonnen runterzutauchen. Da war eine Luftblase und zwei oder drei Teilnehmerinnen", berichtet der 33-Jährige dem Gericht. "Ich habe die Erste genommen und bin mit ihr nach oben getaucht."

Die Sicht sei aber sehr schlecht gewesen. "Es war schwarz."

Ein Kollege hätte dem Angeklagten dann geholfen, die Mädchen herauf zu tauchen. "Wir haben aber nicht gesehen, ob noch jemand unter dem Boot ist", kommt Sch. auf das eigentliche Drama zu sprechen.

"Haben Haare ertastet"

Mit Kameraden hätte er alles versucht, um das gekenterte Boot wieder aufzurichten, erzählt der Angeklagte von den dramatischen Minuten. "Das ist lange nicht gelungen. Die Strömung war war so stark."

"Dann haben wir ein Mädchen ertastet. Wir mussten ihre Rettungsweste mit einem Messer aufstechen, damit wir sie heraus bekommen", sagt der Angeklagte. Dass sich noch eine Teilnehmerin unter dem Boot befand, war da für die Soldaten nicht klar.

"Erst später haben wir Haare ertastet. Da war noch eine darunter. Es wurde sofort mit der Reanimation begonnen", erinnert sich der Soldat sehr emotional.

"Wurden die Mädchen gezählt?"

Ein Rechtsvertreter will wissen, ob nach dem Unglück die Anzahl der Mädchen gezählt wurde und wer das Kommando hatte. Die Richterin unterbricht: "Ob es Fehler bei der Alarmierung und der Rettungskette gab, ist nicht Gegenstand der Verhandlung."

Um kurz nach 10 Uhr war die Befragung  des Angeklagten zu Ende.

Gutachter: Beladungslimit nicht erreicht

Nun ist ein Gutachter am Wort. Laut dem Sachverständigen Hermann Steffan sei das eingesetzte Pionierboot nur für Binnengewässer geeignet.

Es habe einen Eintritt eines massiven Wasserstroms über die Bugklappe gegeben. Steffan geht darauf ein, dass es Kritik am Boot wegen einer angeblichen Fehlkonstruktion gegeben habe. So etwa, dass die Pumpe zum Abpumpen des eingedrungenen Wassers zu klein konzipiert war. "Das stimmt nicht. So eine große Menge Wasser kann eine Pumpe niemals bewältigen", hält der Gutachter fest. "Das Boot ist keine Fehlkonstruktion."

Auch das Thema Überladung sei keines, die Damen seien zart gewesen, das Limit von 1800 Kilo nicht erreicht.

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Fehler war, dass Schub nicht zurück genommen wurde

"Der echte Fehler war, dass nach dem Eintauchen des Bugs der Schub des Bootes nicht zurück genommen wurde", erklärt der Gutachter. Das hatte Steffan auch bereits im November des Vorjahres bei der Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes betont.

"Durch den "Füllgrad des Bootes mit Wasser kam es zum raschen Kentern." Vor Gericht betont er noch einmal, dass es beim Nachstellen des Unfalls durch die Rücknahme des Gashebels zu keinem Kentern gekommen war. Allerdings seien dafür 30 bis 40 Versuche notwendig gewesen.

Das Problem: Die einzig relevante Welle, nämlich die des vorausfahrenden Bootes, sei schräg durchfahren worden.

"Es hätte gereicht, den Gashebel zurück zu nehmen. Dann wäre nichts passiert", fasst Steffan zusammen. Und hält für das Gericht fest: "Jeder halbwegs erfahrene Bootsfahrer kennt das normalerweise. Man kann ihm vorwerfen, dass er nicht vom Gas gegangen ist."

Schwere Vorwürfe nach dem Unfall

Das Bundesheer hatte wegen des Unfalls eine Untersuchungskommission eingesetzt, die im November des Vorjahrs ihren Bericht vorgelegt hat. Die Erkenntnisse: Das Boot war technisch in Ordnung. Der Lenker hätte wegen des Wellengangs die Geschwindigkeit reduzieren müssen, um das Kentern zu verhindern.

Nach dem Unfall war auch der Vorwurf im Raum gestanden, nach den beiden Frauen wäre nicht intensiv genug gesucht worden. Das wurde im Untersuchungsbericht aber widerlegt: „Es war den verantwortlichen Kommandanten bereits unmittelbar nach dem Kentern klar, dass Frauen fehlen. Soldaten haben unter Einsatz ihres Lebens alles versucht, die Teilnehmerinnen zu retten.“

Und: „Die Suche wurde erst eingestellt, als die beiden Frauen unter dem Boot gefunden wurden. Der Vorwurf, die Suche sei vorzeitig eingestellt worden, hat sich nicht bewahrheitet bzw. bestätigt.“

Das Bundesheer ist jedenfalls mit den betroffenen Familien seit dem Unfall im ständigen Kontakt. So wurden ihnen unter anderem Heerespsychologen zur Seite gestellt. Bei der Präsentation des Untersuchungsberichts hat Generalsekretär Wolfgang Baumann dazu erklärt: „Wir werden alles unternehmen, um den Frauen und ihren Familien weiterhin bestmöglich zu helfen.“

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