Bei Corona-Liftsperre zahlen Bergbahnenbetreiber Entschädigung

Skigebiet, wie das Hochkar, bereiten sich auf schwierige Saison vor
Liftbetreiber am Hochkar und Ötscher geben Garantie für Pandemie-Rückvergütung ab, Saisonvorbereitung ist heuer sehr aufwendig

NÖ. Schwierig und vor allem sehr intensiv gestalten sich die Vorbereitungen in den Ski-Gebieten auf die bevorstehende Wintersaison. Im Werben um Freizeitsportler gehen die beiden Bergbahnenbetriebe am Ötscher und am Hochkar neue Wege. Saisonkartenbeziehern bieten sie eine Pandemie-Rückvergütungsgarantie, falls der Betrieb im Winter aufgrund erhöhter Infektionsgefahr eingestellt werden muss.

Sollte es während der Saison zur behördlichen Schließung des Liftbetriebs kommen, haben sich die Geschäftsführer Andreas Buder und Rainer Rohregger für ihre Ötscher-Hochkar-Kombikarte zur Rückvergütung bei den Saisonkarten verpflichtet. Damit wollen sie für Vielfahrer das Risiko senken, im Falle eines angeordneten Betriebsausfalls völlig auf den Kosten sitzen zu bleiben. Gestaffelt nach der Zahl der Ausfalltage werden den Sportlern Rückzahlungen ab 21 entfallenen Betriebstagen zugesagt. Ab 90 Sperrtagen bekommt ein Saisonkartenbesitzer 193 Euro refundiert; im Vollpreis kostet diese 386 Euro.

Ein gleichartiges Vergütungsmodell gibt es auch innerhalb der Schröcksnadel-Gruppe, zu der die beiden nö. Bergbahnen gehören. Die „Sunny-Card“ gilt für neun Ski-Dorados in Österreich und in Südtirol. Sollten die sechs Liftbetriebe in Nieder- und Oberösterreich gleichzeitig mehr als 20 Tage wegen einer Corona-Verordnung eingestellt werden, wird die Rückvergütung schlagend.

Vorbereitungen

Bei Corona-Liftsperre zahlen Bergbahnenbetreiber Entschädigung

Gewähren Pandemie-Rückvergütungsgarantie: Rainer Rohregger und Andreas Buder

Neben der finanziellen Absicherung der Gäste gelte das Hauptaugenmerk in den Vorbereitungen der gesundheitlichen Sicherheit, schildert Ötscherlift-Chef Andreas Buder. „Die technischen Vorbereitungen im Bezug auf Sicherheitsabstände oder Desinfektionsspender sind heuer natürlich sehr aufwendig. Uns ist klar, dass Bestimmungen, die zum Saisonstart Gültigkeit haben, zwei Monate später bereits anders sein können“, sagt er. Grundsätzlich gelte es, die Auflagen des Bundes abzuwarten.

Mit offenen Liften und Platz für großzügige Sicherheitszonen könnte sich am Ötscher und am Hochkar vielleicht auch ein kleiner Wettbewerbsvorteil gegenüber den großen Destinationen im Westen ergeben. „Wenn die großen Après-Ski-Partys ohnehin verboten sind, könnte es sein, dass sich etliche Gäste gleich für den kurzen Anfahrtsweg zu entscheiden“, hofft Buder. www.skisport.com

 

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