Ballonabsturz mit sieben Verletzten: Pilot bleibt Prozess erspart

Ballonabsturz mit sieben Verletzten: Pilot bleibt Prozess erspart
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt prüfte einen neuen Unfallbericht des Ministeriums, stellte das Verfahren aber erneut ein.

Der Fall des schweren Ballonabsturzes im Herbst 2022 im niederösterreichischen Kirchschlag (Bezirk Wiener Neustadt) hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Ballonführer (47). Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren nach einer Wiederaufnahme im vergangenen November nun endgültig eingestellt.

Demnach sei dem Ballonfahrer kein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Die nicht angelegten Sicherheitsgurte hätten auch bei Verwendung das schlimme Unglück und die Verletzungen der Insassen nicht verhindert, so die Staatsanwaltschaft.

Grob fahrlässig?

Der Fall hatte im vergangenen Herbst eine überraschende Wendung genommen. Nach einem neuen Untersuchungsbericht des Verkehrsministeriums zur Unfallursache prüfte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Neuaufnahme des im Frühjahr 2023 eingestellten Strafverfahrens. Ermittelt wurde gegen den Ballonfahrer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung.

Bei dem Absturz des Heißluftballons in der Buckligen Welt waren sieben Menschen schwer und zwei leicht verletzt worden. 

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