Ballonabsturz mit sieben Verletzten: Pilot bleibt Prozess erspart

Ballonabsturz mit sieben Verletzten: Pilot bleibt Prozess erspart
Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt prüfte einen neuen Unfallbericht des Ministeriums, stellte das Verfahren aber erneut ein.

Der Fall des schweren Ballonabsturzes im Herbst 2022 im niederösterreichischen Kirchschlag (Bezirk Wiener Neustadt) hat keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Ballonführer (47). Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Verfahren nach einer Wiederaufnahme im vergangenen November nun endgültig eingestellt.

Demnach sei dem Ballonfahrer kein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Die nicht angelegten Sicherheitsgurte hätten auch bei Verwendung das schlimme Unglück und die Verletzungen der Insassen nicht verhindert, so die Staatsanwaltschaft.

Grob fahrlässig?

Der Fall hatte im vergangenen Herbst eine überraschende Wendung genommen. Nach einem neuen Untersuchungsbericht des Verkehrsministeriums zur Unfallursache prüfte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Neuaufnahme des im Frühjahr 2023 eingestellten Strafverfahrens. Ermittelt wurde gegen den Ballonfahrer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung.

Bei dem Absturz des Heißluftballons in der Buckligen Welt waren sieben Menschen schwer und zwei leicht verletzt worden. 

Ballonabsturz mit sieben Verletzten: Pilot bleibt Prozess erspart

Wetterlage

Zunächst wurde der Absturz vom 12. November 2022 im Wesentlichen auf die Wetterlage zurückgeführt. Es habe starker Bodenwind geherrscht, dieser sei aus den entsprechenden Daten aber nicht ablesbar gewesen. Der Ballon sei abgetrieben, sodass ein Unfall nicht verhindert werden habe können.

Keine Gurte

Wie es jedoch später im Untersuchungsbericht des Verkehrsministerium hieß, hatte der 47-jährige Pilot die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nicht angelegt. Laut dem Bericht setzte der Ballon hart auf einer Wiese auf, „beim ersten Bodenkontakt wurden drei Passagiere und der Pilot aus dem Korb geschleudert. Der Pilot hatte zum Zeitpunkt des Unfalles das für den Landevorgang vorgeschriebene Pilot Restraint (Sicherheitsgurt, der mit dem Ballonkorb verbunden ist) nicht angelegt“. 

Deshalb radierte das Fluggerät rund 50 Meter über einen Acker und hob führungslos mit fünf Insassen wieder ab. Die Passagiere versuchten, den Ballon selbst zu steuern und die Kontrolle zu übernehmen, während eine Insassin per Handy mit dem Piloten am Boden sprach. Dennoch stürzte der Heißluftballon rund 1,8 Kilometer weiter in einen Wald.

Gutachter

Wie Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegenüber dem KURIER erklärt, habe man das Verfahren gegen den Piloten nun erneut eingestellt. Obwohl der Ballonfahrer objektiv "sorgfaltswidrig" gehandelt habe, hätte die Verwendung der Haltegurte in dem konkreten Fall laut Gutachter noch wesentlich schlimmere Verletzungen verursacht.

Laut Habitzl bestehe deshalb kein "Kausalitätszusammenhang" zwischen den nicht angelegten Sicherheitsgurten und den Verletzungen der Insassen. Deshalb wurde das Verfahren erneut eingestellt.

Der 47-Jährige Pilot des Heißluftballons, der zum Zeitpunkt des Absturzes lediglich 27 Stunden Flugerfahrung mit dem Ballon hat, berief sich im Ermittlungsverfahren auf den falschen Wetterbericht und den starken Wind im Bereich der Landezone. 

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