Asylheim mit Stacheldraht: Waldhäusl steht vor Gericht
Als im Vorjahr im Zusammenhang mit Ex-Kanzler Sebastian Kurz noch heftig diskutiert wurde, ob eine Anklage Grund genug ist, dass ein Politiker zurücktreten muss, hatte sich der Freiheitliche Gottfried Waldhäusl bereits positioniert. Er werde trotz Anklage in der niederösterreichischen Landesregierung bleiben, so der Waldviertler.
Heute, Mittwoch, steht der Landesrat, der seit 2018 für Asylfragen zuständig ist, in St. Pölten bereits vor Gericht. Ihm wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Amtsmissbrauch vorgeworfen.
Dabei geht es um jenes Asylheim in Drasenhofen an der Grenze zu Tschechien, das Waldhäusl für „auffällige jugendliche Asylwerber“ geschaffen hatte. Für die Staatsanwaltschaft hinterließ diese Unterkunft „den Eindruck eines Gefängnisses“, wie in der Anklage festgehalten wird. Begründet wird das unter anderem mit dem Stacheldraht, der dort angebracht worden ist, und den Securitys, die mit einem Hund im Einsatz waren.
Die Anklageschrift umfasst 61 Seiten. Neben Waldhäusl muss sich auch noch eine Landesbeamtin am Landesgericht in St. Pölten verantworten. Sie soll für die Administration bei der Zuweisung unbegleiteter Minderjähriger zuständig gewesen sein. Außerdem war sie die gesetzliche Vertreterin dieser Jugendlichen im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren.
Demo gegen Waldhäusl
Gottfried Waldhäusl bestreitet die Vorwürfe. Er ist überzeugt, „dass alles rechtens abgelaufen ist“. Er gibt außerdem an, nur zum Schutz der Bevölkerung so gehandelt zu haben. Beim Landesparteitag im Vorjahr in Wieselburg hatte er außerdem betont, dass er den „Auftritt vor Gericht“ nutzen werde, um klarzustellen, worum es ihm gegangen ist. Dort hatten ihm Bundesparteiobmann Herbert Kickl und Landesparteiobmann Udo Landbauer zugesagt, dass sie in diesem Fall hinter ihm stehen.
Am ersten Prozesstag ist beim St. Pöltner Gericht eine Demo gegen Gottfried Waldhäusl geplant, die von der „Asylkoordination Österreich“ organisiert wird. Gefordert wird dabei die „überfällige Absetzung des für Asylwesen zuständigen Landesrates“.
Landeshauptfrau auf der Zeugenliste
Waldhäusl kann allerdings nicht so einfach abgesetzt werden. Seine Funktion als Landesrat verliert er letztlich nur, wenn ihm die eigene Fraktion das Vertrauen entzieht – was nicht der Fall sein wird. Aus der Landespolitik ausscheiden muss er nur, wenn ein Urteil zu einer Haftstrafe führt, die entweder höher als sechs Monate unbedingt oder über ein Jahr bedingt liegt. Und auch dann nur, wenn der Spruch rechtsgültig ist.
Am ersten Prozesstag muss der Landesrat selbst Rede und Antwort stehen, am zweiten Tag ist die Landesbeamtin an der Reihe. Fortgesetzt wird der Prozess dann am 24. Februar. Wobei auf der Zeugenliste unter anderen auch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sowie die Bezirkshauptfrau von Mistelbach stehen.
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