A22-Ausbau: Stockerau fordert Entscheidung von Gewessler
Acht Jahre. Das ist eine lange Zeit. Vor allem, wenn es darum geht, eine Entscheidung zu treffen. Nämlich jene, ob es für den Ausbau der Donauuferautobahn A22 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht oder nicht.
2016 stellte die Asfinag den Antrag, die A22 von insgesamt vier auf sechs Spuren ausbauen zu dürfen. Eine UVP erachtete man als nicht nötig. Ebenso wenig das Ministerium unter Leonore Gewessler (Grüne), das 2021 per Bescheid entschied, auf eine Prüfung zu verzichten.
Seitdem ist die A22 ein Fall für die Gerichte. Denn die Stadtgemeinde und Bürger reichten Beschwerde gegen den Bescheid ein. Denn die A22 verläuft an einer Seite unmittelbar am Stadtgebiet vorbei, auf der anderen an der Stockerauer Au, einem Natura2000-Schutzgebiet.
"Gerichtliches Ping-Pong"
„Seither spielen wir in dem Feststellungsverfahren ein gerichtliches Ping-Pong“, sagt ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Völkl, und das nicht ohne Frust. Denn der Rechtsstreit kostet allen Seiten nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld.
Dabei gebe es für Völkl eine einfache Lösung. „Die Asfinag liegt im Verantwortungsbereich des Ministeriums. Damit könnte Bundesministerin Gewessler eine Eigentümerweisung erteilen und somit eine UVP ermöglichen.“
So einfach sei die Sache aber Weitem nicht, wie es aus dem Ministerium heißt. "Eine Rücknahme des Bescheides ist rechtlich nicht möglich. Deshalb sind höchstgerichtlichen Entscheidungen abzuwarten."
Über die Durchführung einer UVP werde nicht von der Ministerin, sondern von der Behörde aufgrund der gültigen Rechtslage entschieden. Zudem habe Gewessler im Hinblick auf die operative Tätigkeit der Asfinag keine Weisungsbefugnis.
Unterschriften für Tempo 100
Doch nicht nur in Sachen UVP fühlt sich Völkl vom Ministerium im Stich gelassen. Auch zu einer Zwischenlösung habe sich das Ministerium bisher nicht bereit gezeigt: Die Stockerauer setzen sich für Tempo 100 auf der Strecke ein, und zwar in beiden Fahrtrichtungen.
Bisher gilt die Beschränkung nur Richtung Wien. Stadt und Bürgerinitiative wollen so Lärm und Feinstaub reduzieren, aber auch für mehr Sicherheit sorgen.
Auch hier verweist das Ministerium auf die Gesetzeslage. Laut Untersuchungen der Asfinag fehle eine rechtliche Basis für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A22.
"Selbstverständlich sind wir der Ansicht, dass ein geringeres Tempo immer positiv für die Verkehrssicherheit ist. Trotzdem kann das Ministerium nur im vorgegebenen rechtlichen Rahmen handeln.“
Fall könnte weitreichende Auswirkungen haben
Für die Asfinag ist indes klar: Die Frage, ob eine UVP bei dem Ausbauprojekt nötig ist oder nicht, braucht Rechtssicherheit. Denn es gehe in der Sache nicht nur um die A22; die Entscheidung für eine UVP „könnte weitreichende monetäre und zeitliche Auswirkungen auf zahlreiche Projekte am Bestandsnetz haben“, macht Sprecher Walter Mocnik bewusst.
Am 27. Mai wird der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht weiterverhandelt. Bei diesem Termin sollen die Gutachten der vom Gericht bestellten Sachverständigen behandelt werden.
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