Diskutiert wird über das Vorhaben schon lange. 2021 stellte das Umweltministerium per Bescheid fest, dass keine UVP für das Ausbauprojekt nötig ist – eine Einschätzung, die jener der Asfinag entsprach. Was die Stadt Stockerau, eine Bürgerinitiative und eine Gruppe besorgter Bürger entsetzte; sie legten dagegen Beschwerde ein, immerhin grenzt die A22 auf einer Seite an das Stadtgebiet, auf der anderen an das Natura-2000-Gebiet der Stockerauer Au.
Seither ist die Entscheidung über eine UVP ein Fall für die Justiz. Drei Gerichtsgänge gab es dazu bisher, derzeit ist das Bundesverwaltungsgericht dabei, Gutachten einzuholen. Danach liegt der Ball wohl wieder im Feld der Streitparteien, die dazu Stellungnahmen einreichen können.
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"Gerichtliches Ping-Pong-Spiel"
„Es ist ein gerichtliches Pingpong-Spiel“, sagt Christian Schuhböck, Sprecher der NGO Alliance for Nature, die ebenfalls für eine UVP kämpft. Geht es nach ihm, braucht es endlich eine Entscheidung – und hier sieht Schuhböck das Ministerium in der Pflicht. „Wir fordern Bundesministerin Leonore Gewessler auf, den Feststellungsbescheid zurückzuziehen und damit eine UVP zu ermöglichen“, appelliert er an die Bundespolitik.
So einfach sei die Sache allerdings nicht, wie das Ministerium auf KURIER-Anfrage erklärt. „Für eine Rücknahme des Bescheides der Behörde liegt keine verwaltungsrechtliche Grundlage vor“, sagt Florian Berger, Sprecher des Umweltministeriums.
Hohe Kosten
Sprich: Eine einseitige Rücknahme des Bescheides durch das Ministerium sei nicht möglich, es muss eine Entscheidung durch die der Gerichte erfolgen. Für die Beteiligten heißt es also weiterhin: warten. „Die Durchschnittsdauer solcher Verfahren ist kürzer. Mittlerweile ist eine gewisse Mürbe zu bemerken“, sagt Rechtsanwalt Martin Fischer, der die Stockerauer Bürger in dem Verfahren vertritt. Dennoch stünden die Chancen in seinen Augen gut, dass es angesichts der Lage der A22 zu einer UVP kommt. „Der Neubau einer Autobahn wäre dort nicht genehmigungsfähig“, ist er sicher.
Auch die Stadtgemeinde hofft, dass sich das Bundesverwaltungsgericht für eine UVP entscheidet. Nicht zuletzt, weil bereits viel Geld in den Rechtsstreit gesteckt wurde. „Natürlich sind im Laufe des Verfahrens in den unterschiedlichen Instanzen beträchtliche Verfahrenskosten und Kosten für die rechtsfreundliche Vertretung angefallen – wie hoch die Kosten final sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen“, sagt dazu Stadtamtsdirektorin Christina Pinggera.
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