Und dieser hob nun, nach monatelanger Beschäftigung mit dem Projekt, den Beschluss für eine UVP auf: Im Verfahren habe es Mängel gegeben, die Verkehrsprognose sei nicht ausreichend behandelt worden. Was unterm Strich bedeutet, dass der Ball nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht liegt.
Zeitverzögerung
„Bedauerlich ist, dass nun wieder eine erhebliche Zeitverzögerung eintreten wird, da nicht davon auszugehen ist, dass das nunmehr dritte Ersatzerkenntnis des BVwG in absehbarer Zeit ergehen wird. Für unsere Stadt hätte ich mir natürlich eine schnellere finale Entscheidung gewünscht“, kommentiert ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Völkl die Entscheidung. Auch bei der Bürgerinitiative „Tunnel und Grüner Übergang“, die sich seit Jahren für einen besseren Lärm- und Emissionsschutz im Zuge des Ausbaus einsetzt, hält sich die Freude in Grenzen: „Die Verzögerung ist unangenehm, jedoch für die Rechtssicherheit notwendig“, heißt es. Die ASFINAG betont, alle notwendigen Beiträge zu leisten, damit die neuerlichen Ermittlungen fundiert und rasch abgeschlossen werden können.
Fast sieben Jahre ist es her, dass die ASFINAG den ersten Antrag zu dem Ausbauprojekt eingereicht hat. Geplant ist, dass die A22 von derzeit vier auf insgesamt sechs Spuren erweitert wird – immerhin nimmt der Verkehr auf der Verbindung stetig zu. Die Autobahn grenzt jedoch auf beiden Seiten an sensible Gebiete; sie verläuft direkt neben dem Stadtgebiet. Auf der anderen Seite der Fahrbahn liegt der Auwald, der unter Naturschutz steht.
Dennoch erachtete das Verkehrsministerium eine UVP zunächst nicht als notwendig – wogegen sich die Stockerauer zu wehren wussten. Die Stadtgemeinde und eine Gruppe von Bewohnern haben vor zwei Jahren ein Beschwerdeverfahren eingeleitet, das über die Gerichte läuft und in dem man sich nach wie vor befindet. Ihrer Meinung nach wurden im Einreichakt die Auswirkungen auf die Umwelt bagatellisiert, vor allem im Hinblick auf den entstehenden Lärm und Emissionen. Der große Wunsch der Bürger wäre daher eine Eintunnelung der ausgebauten A22.
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