A22-Ausbau: Gerichtshof tritt auf die Bremse

A22-Ausbau: Gerichtshof tritt auf die Bremse
Noch immer steht nicht fest, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben wird. Das Verfahren muss aufgrund eines Mangels erneut aufgegriffen werden.

Das Gerichtskarussell, es dreht sich weiter. Seit zwei Jahren warten die Stockerauer und die ASFINAG auf eine Entscheidung, ob es für den Ausbau der Donau-Ufer-Autobahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht oder nicht. Nun muss sich, auf Weisung des Verwaltungsgerichtshofs, erneut das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) damit beschäftigen.

Erneut deshalb, weil sich das BVwG erst im Jänner 2022 für eine Umweltverträglichkeitsprüfung ausgesprochen hat. Die Freude bei der Stadtgemeinde und engagierten Bürgern, die seit zwei Jahren für eine UVP kämpfen, war groß. Allerdings erhob damals die ASFINAG gegen dieses Erkenntnis eine Revision – der Fall landete damit beim Verwaltungsgerichtshof.

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