A22-Ausbau: Gericht spricht sich gegen eine UVP aus

A22-Ausbau: Gericht spricht sich gegen eine UVP aus
Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts brachte für die Stockerauer eine Enttäuschung. Doch es gibt die Möglichkeit auf eine Revision.

Dass die Donauuferautobahn A22 im Stadtgebiet von Stockerau ausgebaut werden muss, stand nie zur Debatte. Zu wichtig ist die Verbindung für das Verkehrsnetz in den letzten Jahren geworden, die Zahl der Autos nimmt ständig zu. Die Frage, ob es für den Ausbau eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht oder nicht, beschäftigt hingegen seit drei Jahren die Gerichte. 

Und nun hat das Bundesverwaltungsgericht seine Antwort darauf gegeben: Für einen Ausbau der Autobahn von insgesamt vier auf sechs Spuren erachtet es eine UVP nicht als notwendig. Laut einem Gutachten seien nämlich keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Projekt zu erwarten. 

Dabei hat die A22 im Bereich der Stadt eine außergewöhnliche Lage: Auf der einen Seite verläuft das Wohngebiet, auf der anderen das streng geschützte Natura-2000-Gebiet Stockerauer Au. 2016 reichte die ASFINAG das Bauvorhaben ein, 2021 gab das Verkehrsministerium bekannt, dass das Projekt ohne eine Umweltprüfung umgesetzt werden könnte. Die Gemeinde, eine Bürgerinitiative sowie eine NGO gingen dagegen vor – und sind seither Teil eines gerichtlichen Ping-Pong-Spiels, das bereits viel Geld verschlungen hat.

Enttäuschung

Umso größer ist nun die Enttäuschung über das „Nein“ des Bundesverwaltungsgerichts. Vor allem, da sich dieses beim ersten Gerichtsgang 2021 für eine UVP ausgesprochen hatte. „Wir haben mit sehr viel Engagement und finanziellem Einsatz für die Umweltverträglichkeitsprüfung gekämpft. Warum sich das Umweltministerium so vehement gegen die UVP gestellt hat, ist für mich ein Rätsel“, sagt ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Völkl

Nun werde das Erkenntnis analysiert und gemeinsam mit der Rechtsberatung der Stadtgemeinde und den politischen Parteien entschieden, welche weiteren Rechtsmittel die Stadt ergreifen wird – und ob, wie Völkl betont. 

Martin Fischer, Anwalt der Bürgerinitiative, sieht allerdings eine „reelle Chance“, das Ruder doch noch herumzureißen. Denn: „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ordentliche Revision zugelassen“, erklärt er.

Ein ungewöhnlicher Schritt, denn an sich müssen die Beschwerdeführer eine Begründung anführen, warum sich die Gerichte weiter mit ihrem Anliegen beschäftigen sollen. Die Stockerauer haben somit die Möglichkeit, ihren Kampf vor dem Verwaltungsgerichtshof weiterzuführen.

Geht der Kampf weiter?

„Es fehlt bisher jede Judikatur zu Einflüssen eines solchen Verkehrsprojekts auf das Ortsbild oder der Barrierewirkung auf das Stadtgebiet“, so Fischer. Weitere Gutachten wären für eine Revision nicht nötig, da rein über Rechtsfragen verhandelt wird. 

Allerdings fallen für die Beteiligten nach wie vor Kosten für die Rechtsvertretung an. Die Bürgerinitiative will daher noch am Dienstagabend entscheiden, ob sie weiter für eine UVP kämpfen will - oder nach drei Jahren doch die Fahnen hisst. 

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