53 Anrufe um zwei Uhr nachts aus unerwiderter Liebe
„Ich wollte nicht so einfach aufgeben. Ich habe sie wirklich gern gehabt“, sagt der Angeklagte. Dass diese tiefe Zuneigung allerdings nicht auf Gegenseitigkeit beruhte, schien der dreifache Vater nicht wahrhaben zu wollen. Mit bis zu 150 Anrufen und 20 Textnachrichten täglich soll er seine Angebetete im Bezirk Mödling umzustimmen versucht haben.
Und zwar auch dann noch, als ihm die 23-Jährige – ebenfalls bereits Mutter – deutlich zu verstehen gab, dass sie nicht interessiert sei. „Für mich war das noch nicht abgeschlossen“, meint der 35-Jährige in seiner Rechtfertigung. Dem hält die Richterin Nachrichten wie „Ich will, dass du meine Nummer löschst und mich nie wieder anrufst“ entgegen. „Was kann man denn daran noch falsch verstehen?“, meint sie fassungslos.
Nur über Facebook befreundet
Die Besessenheit des Mannes erscheint umso verwunderlicher, weil sich die beiden niemals persönlich getroffen haben. „Es war eine Facebook-Freundschaft“, gibt er selbst zu. „Einmal war ausgemacht, dass wir uns zum Schwimmen treffen.“ Daran will sich die 23-Jährige aber nicht erinnern. „Am Anfang war er ganz nett“, meint sie in ihrer Aussage – die sie aus Angst vor dem Angeklagten nur in dessen Abwesenheit machen will. Daher habe sie dem Mann ihre Handynummer gegeben. „Wir haben oft telefoniert. Manchmal stundenlang“, sagt der 35-Jährige.
Beschimpfungen
Doch bald sei seine Freundlichkeit in Jähzorn umgeschlagen, berichtet das Opfer. „Er wurde mir zu anhänglich. Weil ich einmal nicht abheben konnte, als er angerufen hat, bekam ich Nachrichten mit Beschimpfungen. Da habe ich den Kontakt abgebrochen.“ Darauf folgte Psychoterror. „Einmal hat er mich um zwei Uhr nachts 53-mal angerufen“, schildert die Frau. In einer Nachricht drohte er: „Bald steht das Jugendamt vor deiner Türe, mal schauen, in welche Familie deine Kinder dann kommen.“ Verängstigt habe sich kaum noch das Haus verlassen und wenig geschlafen.
Weil sich der Angeklagte mittlerweile einsichtig zeigt, kommt er anstelle eines Urteils mit einer Diversion davon. Mit der gerichtlichen Auflage, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und nie mehr Kontakt zum Opfer aufzunehmen.
Kommentare