24 Meter ragen die Tanks des Molkereikonzerns NÖM an der Vöslauerstraße in Baden derzeit in die Höhe. Direkt daneben, am ehemaligen Baumax-Gelände, wird in den kommenden Jahren (voraussichtlich 2027 bis 2028) ein weiteres markantes Gebäude entstehen: ein rund 35 Meter hoher Lagerturm.
Die entsprechende „Hochhauszone“ wurde von der Stadtregierung bereits im örtlichen Raumordnungsprogramm vorgesehen. „Zwischen den beiden Grundstücken befindet sich aber eine Geländekante. Das heißt, das neue Gebäude steht tiefer und wird die bestehenden Tanks daher nur geringfügig überragen“, sagt Bürgermeister Stefan Szirucsek (ÖVP).
Ebenfalls in der Raumordnung festgehalten wurden nun Schutzbestimmungen für Badens charakteristische Heilquellen. „Wird etwa bei einem Bauprojekt eine solche Quelle angebohrt, darf das Wasser nicht entnommen und die Quelle muss wieder versiegelt werden“, erklärt Baustadtrat Hans Hornyik (ÖVP).
Solche Schutzbestimmungen galten schon bisher von Oberlaa bis in den Bezirk Mödling. Diese Zone wird nun nach Süden bis Leobersdorf ausgedehnt.
Kein Kasernen-Lärm
Und auch auf dem Areal der ehemaligen Martinek-Kaserne könnte sich bald etwas tun. Das Rehabilitationszentrum der Eisenbahner- und Bergbau-Versicherung soll vom Engelsbad im Stadtzentrum dorthin übersiedeln. Die Raumordnung wurde dafür auf einem Teil des Areals in „Bauland Sondergebiet Sonderkrankenanstalt“ geändert.
Das übrige Gelände ist ab sofort „Bauland Sondergebiet Kaserne emissionsarm“. Heißt in der Praxis: Jegliche lärmverursachenden Übungen des Bundesheeres wären – obwohl ohnehin nicht mehr geplant – auch theoretisch ausgeschlossen.
Strengere Auflagen für Bauprojekte in der Stadt habe man in Hinblick auf den Klimawandel beschlossen, berichtet Vizebürgermeisterin Helga Krismer (Grüne). So müssen künftig 80 Prozent der nicht verbaubaren Fläche eines Grundstückes unversiegelt bleiben. Was das Mikroklima positiv beeinflussen und die Regenwasserversickerung sicherstellen soll.
Bei gewerblichen Bauten sind Versickerungsstreifen oder wasserdurchlässige Pflasterungen verpflichtend. Außerdem muss für jeweils fünf Parkplätze ein Baum gepflanzt werden.
Flachdächer müssen künftig begrünt oder mit einer Photovoltaikanlage versehen werden, großvolumige Bauprojekte außerdem mit einer Fassadenbegrünung.
Restriktive Bestimmungen gibt es innerhalb der Schutzzonen der Stadt (Baden ist ja UNESCO-Welterbe) für den Einbau von Photovoltaik-Anlagen. Sie müssen etwa „mit geringem Reflektionsgrad in dunkler Farbe“ ausgeführt und „mit möglichst geringem Abstand zur Dachhaut montiert“ werden. In jedem Fall hat das Denkmalamt ein Mitspracherecht.
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