20 Jahre Haft für "Ehrenmord" in Pizzeria
20 Jahre Haft lautet das Urteil gegen jenen Pizzeria-Betreiber, der im vergangenen Jänner in Pitten im Bezirk Neunkirchen seinen besten Freund und Geschäftspartner mit 13 Messerstichen getötet hat. Nach weniger als einer Stunde Beratung stand für die Geschworenen der einstimmige Schuldspruch wegen Mordes fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gökhan Y. (31) war zu Prozessbeginn geständig, die Bluttat mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser begangen zu haben. Er fühlte sich durch seinen Kontrahenten Hasan Ö. in der Ehre gekränkt. Bei der Auseinandersetzung ging es um Liebschaften, außerdem fühlte er sich durch "illegale Geschäfte und Betrügereien" des 33-jährigen Opfers betrogen. In einer Audiobotschaft, die er via WhatsApp versendete, hatte er die Bluttat als "Ehrensache" angekündigt.
Der Mord stellte das jähe Ende einer langen Männerfreundschaft dar. 2009 war der Angeklagte gemeinsam mit seiner Frau nach Österreich gekommen. Bald darauf lernte er das spätere Opfer Hasan Ö. kennen. Die beiden Türken verstanden sich gut, auch die Ehefrauen und Kinder trafen einander oft. „Es war ein beinahe bruderschaftliches Verhältnis“, betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag.
Nachdem die Freunde gemeinsam eine Pizzeria eröffnet hatten, wurde das Verhältnis aber zunehmend schlechter. Ab Ende 2019 waren sich der Angeklagte und sein 33-jähriger Partner immer wieder uneinig. Der Auslöser für diese Ungereimtheiten konnte im Ermittlungsverfahren „nicht ausreichend geklärt werden“, räumte die Vertreterin der Anklagebehörde ein. Beide Männer sollen jedenfalls mit dem Gedanken gespielt haben, einen Schlussstrich unter die unternehmerische Beziehung zum jeweils anderen zu ziehen. Sein Mandant habe jedenfalls nach monatelangen Enttäuschungen und Erniedrigungen die Nerven verloren und auf seinen Kontrahenten eingestochen, erklärte Anwalt Nikolaus Rast.
Bilder vom Toten verschickt
Vor seiner Festnahme hatte der Tatverdächtige noch Aufnahmen des am Boden liegenden Opfers gemacht und die schlimmen Bilder online gestellt. Die Tat hatte er außerdem mit einer Sprachnachricht angekündigt. Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde bereits wegen Körperverletzung an seiner Stieftochter verurteilt und war außerdem im Besitz verbotener Waffen. Mildernd wurden bei der Strafbemessung der ordentliche Lebenswandel des 31-Jährigen und dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung gewertet. Als erschwerend wirkten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters hans Barwitzius die Tatbegehung auf heimtückische Art und Weise sowie mit einer Waffe aus. Weiters ins Treffen geführt wurde die Tatsache, dass der Beschuldigte ein Bild des Toten via WhatsApp verbreitet hatte.
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