20 Euro "respektlos" übergeben: Anklage wegen Mordversuchs

Tatrekonstruktion nach dem Mordversuch im heurigen Sommer am Bahnhof in Wiener Neustadt
Nach Messerangriff in Wiener Neustadt forderte die Politik ein Waffenverbot und blitzte damit ab.

Es war ein Messerstich, der das Fass zum Überlaufen gebracht hatte. Nach einem Mordversuch am 29. August des Vorjahres am Wiener Neustädter Bahnhof hatte die damalige Stadtregierung ein sektorales Waffenverbot in der Stadt gefordert. Die Landespolizeidirektion NÖ und das Innenministerium prüften die Angelegenheit und kamen zu dem Schluss, dass die niedrige Zahl der Gewaltdelikte mit Waffengebrauch keine Verhängung einer Waffenverbotszone rechtfertige. Obwohl es in der polizeilichen Schutzzone am Bahnhof seit Mai 2017 mehr als 2.000 Betretungsverbote gab, hatte es nur ein einziges Delikt mit einer Waffe gegeben.

Gegen den 30-jährigen iranischen Asylwerber hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt inzwischen Anklage wegen Mordversuchs erhoben. Am 20. April kommt es wegen des beinahe tödlichen Messerangriffes zum Geschworenenprozess am Landesgericht Wiener Neustadt.

Laut Anklage hatte der Iraner vergangenen August zugestochen, weil er respektlos von seinem Gegenüber behandelt wurde. Der 28-jährige Burgenländer Andreas H. hatte dem Iraner stellvertretend für einen Freund Schulden in der Höhe von 20 Euro zurückbezahlt. „Diese Art der Geldüberreichung empfand der Beschuldigte derart respektlos, dass er den Geldschein zerriss“, heißt es in der Anklageschrift. Daraufhin soll sich der 30-Jährige wutentbrannt ein Messer geholt haben und nach fünf Minuten mit der Waffe mit 20 Zentimeter Klingenlänge zurück gekehrt sein.

Muskel durchtrennt

Während er einen Bekannten von Andreas H. mit dem Messer davonjagte, bekam der 28-Jährige die Klinge so wuchtig in den Oberkörper, dass der Rückenmuskel dabei durchtrennt und die Brusthöhle geöffnet wurde. Das Opfer sackte auf der Straße zusammen und war nach einer Notoperation tagelang in Lebensgefahr.

Wegen einer massiven Persönlichkeitsstörung des Iraners hat die Staatsanwaltschaft eine Einweisung des Täters in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Laut Verteidiger Wolfgang Blaschitz wollte sein Mandant bei dem Angriff „sicherlich niemanden töten“.

20 Euro "respektlos" übergeben: Anklage wegen Mordversuchs

Anwalt Wolfgang Blaschitz

Kommentare