Der Kaiser nahm an keiner einzigen Parlamentssitzung teil

Der Kaiser nahm an keiner einzigen Parlamentssitzung teil
Die Geschichte des Parlaments ist auch die Geschichte der Demokratie.

Dass es ein Parlament gibt, weiß man erst zu schätzen, wenn man in Zeiten zurückblickt, in denen es keines gab. In Österreich begann der gesetzgebende Parlamentarismus im Jahr 1861, als Kaiser Franz Joseph mit dem „Februarpatent“ die ersten demokratischen Voraussetzungen schuf. Das Parlament hieß damals Reichsrat und bestand aus zwei Kammern: dem Abgeordneten- und dem Herrenhaus. Letzterem durften nur bestimmte Personengruppen angehören, darunter Mitglieder des Hochadels, des Klerus, Politiker, Künstler und Wissenschafter. Zu den prominentesten Mitgliedern im Herrenhaus zählten der Dichter Franz Grillparzer, der Chirurg Theodor Billroth, der Industrielle Arthur Krupp und der Bankier Salomon Rothschild. Weibliche Mitglieder gab es keine.

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