Zwei Klassen von Landesdienern im Burgenland

Zwei Klassen von Landesdienern im Burgenland
Seit Mitte März ist ein Teil der Mitarbeiter im Homeoffice, zum Unmut anderer

Die einen arbeiten fast bis zum Umfallen, die anderen drehen – oft unfreiwillig – Däumchen. Corona hat im Landesdienst zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft geführt, hört man seit Wochen von unzufriedenen Mitarbeitern der Landesverwaltung.

Mitte März waren die Landesbediensteten per Erlass angewiesen worden, „vorübergehend und bis auf Widerruf zu Hause zu bleiben“. Davon ausgenommen: „Personen, die zur Sicherstellung der unmittelbaren Aufgaben bei der Bekämpfung des Coronavirus erforderlich sind.“ Außerdem müssen „Dienststellenleiter, Bezirkshauptleute, Hauptreferatsleiter und unverzichtbares Schlüsselpersonal“ im Amt sein. Per Telefon oder eMail sind Landhaus und Bezirkshauptmannschaften (BH) erreichbar, Parteienverkehr gibt’s seit sechs Wochen „nur in dringenden Fällen“.

Wer den vergleichsweise entspannteren Gang ins Homeoffice antreten durfte, haben die Dienststellenleiter entschieden, lässt sich einer Stellungnahme des Landes entnehmen, um die der KURIER am Dienstag ersucht hat. Von den rund 2.000 Mitarbeitern in Landes- und Bezirksverwaltung sitzen 1.600 am Computer. 500 davon waren Anfang der Woche daheim in Telearbeit.

Kenner der Verwaltung bezweifeln die Zahl, mangels technischer Ausstattung könnten wohl nur rund 250 Personen außerhalb der Dienststelle voll arbeiten. Mit anderen Worten: Manche der nach Hause geschickten Landesdiener würden zwar gern ihre Akten erledigen, allein es fehlt das Equipment.

Dass Bedienstete im Homeoffice ihre Tätigkeiten „zu dokumentieren haben“, habe von Anfang an gegolten, versichert das Land – und nicht erst seit Beginn dieser Woche.

Der oberste Personalvertreter im Land, Wolfgang Toth, war für den KURIER trotz oftmaliger Versuche am Dienstag nicht erreichbar.

Dass es mittlerweile „Verschärfungen“ durch den Dienstgeber gibt, lässt sich aus einem Mitarbeiter-Mail von Toth ablesen. Dort heißt es, dass Covid-bedingte Dienstfreistellungen „in dieser Form nicht mehr“ gelten. Zudem kann das Land als Dienstgeber nach einer Mitte April vom Landtag beschlossenen Novelle des Dienstrechts „im Krisenfall maximal zwei Wochen Urlaub und/oder Abbau von Gleitzeit-Guthaben anordnen“.

Das Land bereitet sich indes auf das „schrittweise Hochfahren“ der Verwaltung vor, heißt es aus dem Landhaus. Um den 15. Mai ist es so weit.

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