Wiederbetätigung: Schuldsprüche für drei Brüder

Wiederbetätigung: Schuldsprüche für drei Brüder
Trio aus dem Nordburgenland wurde - nicht rechtskräftig - zu bedingten Freiheits- sowie unbedingten Geldstrafen verurteilt.

Drei Brüder mussten sich am Montag in Eisenstadt vor einem Geschworenengericht verantworten. Den  Männern (34, 39 und 41 Jahre) aus dem Nordburgenland wurden Verbrechen nach dem Verbotsgesetz (§3) zur Last gelegt.

Es sind mehrere Fälle von nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die der Staatsanwalt dem Trio am Montag vorhält. Unter anderem soll der jüngste der drei Brüder im Juni 2018 in Velden am Wörthersee mit einer einschlägigen Tätowierung am Oberkörper aufgefallen sein. Er hatte den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ – der Leitspruch der Waffen-SS – tätowiert. Ein Urlaubsgast eines Hotels hatte Anzeige erstattet – der KURIER hat berichtet.

Im Zuge der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft auf einschlägige Facebook-Postings gestoßen, die der Bruder des Beschuldigten verfasst haben soll. Daraufhin wurden Hausdurchsuchungen bei den Brüdern im Nordburgenland angeordnet.

Foto mit Hitlergruß 

Dabei stellten die Ermittler aus dem Burgenland und aus Kärnten Mobiltelefone sowie Festplatten mit einschlägigem Material sicher. In einem Haus beschlagnahmten die Beamten ein Foto, auf dem das Trio mit dem Hitlergruß zu sehen war. Gefunden wurde auch eine Hakenkreuzfahne. Zunächst hatte die StA Klagenfurt ermittelt, 2019 wurde der Fall an Eisenstadt abgetreten.

Zwei der Beschuldigten verantworteten sich vor Gericht geständig, einer war nicht geständig. Die Angeklagten wollten sich zu den Vorwürfen nicht äußern. „Es liegt ja ohnehin alles am Tisch“, sagt der Verteidiger der Brüder, Werner Tomanek. Auch einige der geladenen Zeugen entschlugen sich der Aussage.

Schuldsprüche

Die drei Angeklagten wurden von dem Geschworenensenat mit 8:0 Stimmen schuldig gesprochen. Die Brüder fassten bedingte Haftstrafen zwischen 12 und 16 Monaten aus, sowie unbedingte Geldstrafen in der Höhe zwischen 2.400 Euro und 4.200 Euro.

Die drei Angeklagten nahmen das Urteil an, der Staatsanwalt erbat sich Bedenkzeit; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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