Wasserentnahme für Landwirte: Unmut bei Genossenschaft in Gols

Symbolbild
Kritik an "überzogener Bürokratie": Behörde forderte Informationen für vergangene Jahre.

Das System der Wasserentnahme für Landwirte im Bezirk Neusiedl am See wird derzeit überarbeitet.

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hat im Zuge dessen von den betroffenen Wassergenossenschaften Informationen für die vergangenen Jahre nachgefordert - in Gols stieß dies allerdings auf Widerstand. Die Obmänner der beiden Golser Genossenschaften traten daraufhin zurück, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung.

Werner Falb-Meixner von der IG Wasser kalmierte im APA-Gespräch.

Matthias Allacher legte seine Funktion als Obmann der Wassergenossenschaft Gols/Mönchhof/Neusiedl am See/Weiden vor wenigen Tagen bei der Vorstandssitzung zurück. Der Vorsitzende der zweiten Golser Genossenschaft tat es ihm gleich. Begründet wird dieser Schritt mit der aus seiner Sicht "überzogenen Bürokratie", die die BH der Vereinigung bei Strafandrohung abverlange, erklärte Allacher gegenüber der APA: "So geht's nicht. Wir sind Landwirte, keine Büroleute."

Falb-Meixner, geschäftsführender Obmann der Interessensgemeinschaft Wasser, betonte, man sei an "vernünftigen Gesprächen mit der Behörde" interessiert: "Uns liegt nichts an Streit oder Auseinandersetzungen." Die BH habe für die Evaluierung und Neuberechnung der Wasserentnahmen die Wasserbücher aus den Jahren 2020 bis 2022 nachgefordert: "Sie brauchen historische Daten. Das können wir machen, dauert aber etwas." 

Das Ersuchen zur Fristerstreckung bis Ende Mai wurde genehmigt, so Falb-Meixner. Bei Auflösung einer Genossenschaft müsse jeder einzeln für die Entnahme ansuchen, gibt er zu bedenken. 

Bezirkshauptfrau Ulrike Zschech erklärte auf APA-Anfrage, dass die BH Neusiedl am See die zuständige Wasserrechtsbehörde für die Erteilung und Überprüfung wasserrechtlicher Bewilligungen von Grundwasserentnahmen zur landwirtschaftlichen Bewässerung sei. Es gebe das gesetzlich vorgegebene Ziel, den Grundwasserbestand in der sensiblen Region langfristig zu sichern. Die Bewilligungen enthalten Auflagen, deren Erfüllung die Behörde auch kontrollieren muss, verwies sie etwa auf Aufzeichnungen wann und wie lange welche Fruchtart bewässert wurde.

Dass die Bewilligungen einzuhalten sind, sei angesichts möglicher Auswirkungen der Klimakrise auf die Wasserwirtschaft auch vom Rechnungshof ausdrücklich betont worden, bekräftigte Zschech. Auch sie verwies in dem Statement auf den guten Austausch mit der IG Wasser und Falb-Meixner.

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