VfGH wies Beschwerde ab: PV-Anlage in Güssing kommt

VfGH wies Beschwerde ab: PV-Anlage in Güssing kommt
ÖVP hatte geplanten „Sonnenpark“ vors Höchstgericht gebracht. Burgenland Energie über „Rechtssicherheit“ erfreut.

Die in Güssing geplante Photovoltaikanlage, die bei der ÖVP-Stadtpartei auf Widerstand gestoßen war, kann wie beabsichtigt errichtet werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Beschwerde der Volkspartei, die vom damaligen Vizebürgermeister Alois Mondschein initiiert worden war, zurückgewiesen.

Das gebe nun Rechtssicherheit, betonte Stephan Sharma, Vorstandsvorsitzender der Burgenland Energie, am Freitag: „Dem Sonnenpark in Güssing steht nichts mehr im Weg.“

Die ÖVP hatte auf eine Volksbefragung zu dem Vorhaben gedrängt und die SPÖ rund um Bürgermeister Vinzenz Knor dafür kritisiert, dass eine solche nicht durchgeführt wurde. Der VfGH entschied nun, dass in dem Fall weder ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht verletzt noch eine rechtswidrige Norm angewandt wurde.

Bürger können sich beteiligen

Mit der Photovoltaikanlage soll in Güssing nun auch das Bürgerbeteiligungsmodell der Burgenland Energie für Sonnenstrom ausgerollt werden. Mit einem „SonnenAbo“ werden die Bewohner eine beliebige Anzahl an Paneelen „abonnieren“ und den hergestellten Strom zu einem Fixpreis beziehen können, kündigte Sharma an.

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) zeigte sich ebenfalls erfreut über die Entscheidung. „Wenn wir unseren Weg zur Energie- und Preisunabhängigkeit konsequent weitergehen wollen, dann brauchen wir hier auch die Rechtssicherheit“, betonte er.

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