Vereine entscheiden über Ausschluss von Funktionär

Vereine entscheiden über Ausschluss von Funktionär
Der Fußballverband lädt am 20. September zur außerordentlichen Hauptversammlung in Markt Sankt Martin ein.

Via Mitteilung an alle Vereine ruft der Burgenländische Fußballverband (BFV) zur außerordentlichen Hauptversammlung. Am 20. September soll im Gasthof Muschitz in Markt Sankt Martin über die Zukunft von Vizepräsident Ernst Wild entschieden werden. Entweder wird der mehrheitliche beschlossene Entscheid bestätigt oder aufgehoben.

Wild wurde im Rahmen des Spielmanipulationsskandals 2021 zur Last gelegt, als Obmann des ASV Draßburg, die Meldepflicht verletzt zu haben. Er habe nach möglicher Kenntnis der Manipulation ein Protokoll angefertigt und sich darüber mit seinem Rechtsanwalt beraten, dieses jedoch nicht an den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) weitergeleitet.

Vom burgenländischen Verband wurde dies als „unehrenhaftes Verhalten“ deklariert und Wild aus ausgeschlossen. Die ÖFB-Rechtspflegeordnung sehe eine Meldepflicht bei Verletzungen des Fairplay-Gedankens vor.

„Ansehen geschadet“

„Um einen weiteren Verlust der Vertrauens- und Glaubenswürdigkeit des BFV durch das von Ernst Wild gesetzte unehrenhafte Verhalten hintan zu halten, ist auf die äußert strenge Maßnahme des Ausschlusses zurückgegriffen worden“, heißt es vom BFV.

Wild hatte dagegen durch die Rechtsanwaltskanzlei Held Berdnik Astner & Partner Ende Juli Berufung eingelegt. Unter anderem wird der Umlaufbeschluss des BFV in Frage gestellt. „Die Satzung des Burgenländischen Fußballverbandes als maßgebliche Rechtsgrundlage für die Bestrafung und den Ausschluss von Mitgliedern enthält keine Regelung bezüglich einer Abstimmung im Umlaufwege.

Stimmpflicht besteht

Schon allein aus diesem Grund ist der gegenständliche Beschluss nichtig“, heißt es in den Berufungsunterlagen. Es sei laut Kanzlei zu keinem „unehrenhaften Verhalten“ gekommen, weil Wild nur Gerüchten wahrgenommen habe. Weiters sei eine Hauptversammlung notwendig, um Mitglieder aus dem Vorstand auszuschließen.

Laut Satzungen besteht übrigens bei allen Abstimmungen eine Stimmpflicht.

Wild wieder Obmann

Nicht in Frage gestellt wird, ob Wild gegen die Meldepflicht verletzt hat. Vom ÖFB–Komitee wurde diese Fragestellung bereits rechtskräftig bejaht. Seit Anfang des Monats ist Ernst Wild übrigens wieder offiziell als Obmann der Draßburger aktiv.

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