Tod vor der Disco: Tatverdächtige wurden enthaftet
Wende in den Ermittlungen zum Todesfall vor einer Schattendorfer Disco vor Weihnachten: Am Montag wurden die beiden Tatverdächtigen aus der U-Haft im Eisenstädter Justizzentrum entlassen.
Ein 18-jähriger, im Bezirk Neunkirchen wohnhafter Syrer, und ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Mattersburg wurden "gegen gelindere Mittel enthaftet", bestätigte Staatsanwaltschaftssprecherin Petra Bauer auf KURIER-Anfrage.
Der dringende Tatverdacht gegen beide bestehe aber weiterhin. Sie mussten ein Gelöbnis ablegen, weiterhin an der Aufklärung mitzuwirken und dergleichen. Laut KURIER-Informationen war die Enthaftung im Zuge der anstehenden Haftprüfung nicht nur von der Verteidigung, sondern auch von der Staatsanwaltschaft befürwortet worden.
Obduktion ausschlaggebend
Ausschlaggebend war das vorläufige Ergebnis der Obduktion des Leichnams des Familienvaters, der endgültige Bericht soll in den nächsten Tagen vorliegen. Demnach litt der 42-jährige Schattendorfer an einem Aneurysma im Gehirn.
Bei einem Aneurysma wölbt sich die Wand eines Blutgefäßes nach außen und bildet eine Ausbuchtung. Es entsteht durch eine Schädigung oder Schwächung der Gefäßwand oder ist angeboren. Wenn das dünnwandige Blutgefäß reißt, kann das tödlich enden.
Gegen die beiden Burschen wurde bisher wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Dass der Tod des Schattendorfers Folge eines Schlags gegen den Kopf war, kann nach der Diagnostizierung des Aneurysmas offenbar nicht mehr mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit behauptet werden.
"Nur" noch Körperverletzung
Statt absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge wird nun wegen Körperverletzung oder allenfalls schwerer Körperverletzung weiter ermittelt. Wissam Barbar, Anwalt des älteren Verdächtigen, hat nach der Tatrekonstruktion in Schattendorf mit der Enthaftung gerechnet, denn nach Zeugenaussagen und Erkenntnissen vor Ort hätte ihn "sehr überrascht, wenn die Tathandlung meines Mandanten zum Tod des 42-Jährigen geführt hätte".
Nach der Tatrekonstruktion hatte Barbar gemeint, laut Zeugenaussagen solle sein Mandant einen einzigen Schlag im Gesichtsbereich des Opfers gesetzt haben, der jedoch von niemandem als besonders wuchtig beschrieben worden sei. Barbar: "Es handelte sich eher um eine Rangelei. Mein Mandant kann sich nicht erklären, wie es zu dieser absoluten Tragödie gekommen ist".
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