Streit um Ausschuss: ÖVP Burgenland verweist auf eigenes Gutachten

Streit um Ausschuss: ÖVP Burgenland verweist auf eigenes Gutachten
Verfassungsjurist Mayer: Einberufung war rechtmäßig. Jetzt soll strafrechtliche Relevanz geprüft werden. SPÖ: „Zwei Rechtsmeinungen“.

Die ÖVP Burgenland fühlt sich in ihrem Vorgehen zur Einberufung einer Sitzung des Landesrechnungshofausschusses durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt. Ausgangspunkt war ein kritischer Bericht des Burgenländischen Landesrechnungshofs (BLRH) zur Eröffnungsbilanz des Landes.

Ausschussobmann Thomas Steiner (ÖVP) wollte daraufhin eine Sitzung einberufen und unter anderen auch Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) laden. Die Landtagsdirektion wies dieses Begehren aber ab.

Für 5. November wollte die ÖVP Doskozil in den Landesrechnungshofausschuss einladen, da der Bericht aber bereits im Landtag diskutiert und zur Kenntnis genommen wurde, sei dies nicht mehr möglich, ließ Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) dazu wissen. Die ÖVP forderte daraufhin einen Sonderlandtag, bei dem dann am 5. November hitzig debattiert wurde.

Mayer: Einbrufung rehtsmäßig

Durch ein Gutachten, das die ÖVP bei Verfassungsjurist Heinz Mayer in Auftrag gegeben hat, sieht sich die ÖVP in ihrer Vorgangsweise nun bestätigt. Mayer kommt darin zu dem Schluss, dass die Einberufung der Sitzung durch Steiner rechtmäßig war. Die Landtagsdirektion habe nicht darüber zu entscheiden, ob eine Tagesordnung rechtmäßig ist, sondern die Sitzung nur administrativ einzuberufen: „Unterlässt sie das, handelt sie rechtswidrig.“ Mayer erklärte bei der Pressekonferenz am Freitag: „Der Obmann kann den Ausschuss einberufen, wenn es den Bedarf gibt, das entscheidet er.“

Streit um Ausschuss: ÖVP Burgenland verweist auf eigenes Gutachten

Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes wiederum beruhe auf „methodisch völlig verfehlten Überlegungen“ und sei daher unzutreffend. Dessen Behauptung, dass die Einberufung der Ausschusssitzung durch den Obmann deshalb nicht mehr zulässig war, da der Bericht bereits im Landtag abschließend behandelt wurde, entbehre jeder Rechtsgrundlage, so Mayer in seinem Gutachten. „Ich habe vom burgenländischen Verfassungsdienst schon viele exzellente Gutachten gelesen, aber dieses gehört nicht dazu. Es ist abenteuerlich, was man da liest“, stellte er fest.

ÖVP prüft Amtsmissbrauch

ÖVP-Klubobmann Markus Ulram attestierte Dunst einmal mehr, ihr Amt als Präsidentin parteiisch auszuüben. Er betonte, man werde sich das Kontrollrecht nicht nehmen lassen und prüfen, ob etwa Amtsmissbrauch vorliegt.

Steiner sah durch die Vorgangsweise der Landtagsdirektion die „Grundfeste der Demokratie“ gefährdet. Von der Landtagspräsidentin forderte der Mandatar eine Entschuldigung und von Landeshauptmann Doskozil eine Klarstellung. Steiner kündigte an, Mayers Gutachten nun an die Landtagspräsidentin zu übermitteln und nächste Woche erneut zu einer Ausschusssitzung mit der gleichen Tagesordnung einzuladen.

SPÖ: Zwei Rechtsmeinungen

SPÖ-Landesrechnungshofsprecher Christian Dax hingegen erklärte in einer Aussendung: „Es gibt zwei Rechtsmeinungen, einerseits die der Landtagsdirektion und des Verfassungsdienstes des Landes sowie andererseits ein von der ÖVP beauftragtes Privatgutachten.“ Man habe vollstes Vertrauen in die Mitarbeiter der Landtagsdirektion und des Verfassungsdienstes, so Dax.

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