Burgenland: Sechs Fragen und Antworten zur BELIG-Affäre
Vernichtend. Anders kann man den rund 200-seitigen Bericht des Landesrechnungshofs (BLRh) zur Landesimmobiliengesellschaft BELIG (heute heißt sie LIB) der Jahre 2016 bis 2019 kaum beschreiben.
Was die Prüfer in 15-monatiger akribischer Arbeit ans Licht gefördert haben, reichten sie umgehend an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weiter, denn es gab reichlich „Anlass zum Verdacht der Verwirklichung strafrechtsrelevanter Tatbestände“.
Es gehe um „mutmaßlich zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen für die BELIG und damit die öffentliche Hand“, erläuterte Landesrechnungshof-Direktor Andreas Mihalits.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt prüfe den Sachverhalt, sagte Sprecherin Petra Bauer am Mittwoch auf KURIER-Anfrage. Ob Ermittlungen eingeleitet werden, ist noch offen.
Doch worum geht es konkret?
Was machen BELIG bzw. LIB?
Die 2004 gegründete BELIG, 2020 in LIB (Landesimmobilien Burgenland GmbH) umbenannt, ist via Landesholding im Landeseigentum und hat knapp 30 Beschäftigte. Die BELIG hat dem Land 2004 den Großteil seiner Immobilien (Landhaus etc.) um 141 Millionen Euro abgekauft, um sie postwendend wieder ans Land zu vermieten.
Der Kaufpreis wurde damals durch Kreditaufnahme und Anleihen aufgebracht. Zu deren Tilgung dienen die Mieteinnahmen, die LIB vom Land erhält.
Worauf beziehen sich die zentralen Vorwürfe des Landesrechnungshofs?
Der von 2004 bis 2019 amtierende Geschäftsführer habe zusätzlich zu seinem BELIG-Gehalt ab 2008 auch für die Geschäftsführung der landeseigenen Wohnbau Burgenland GmbH ein Gehalt bekommen. Das sei aber laut Vertragsschablonenverordnung des Landes unrechtmäßig, so die Prüfer.
Dort steht sinngemäß: Der Geschäftsführer könne zwar nicht gezwungen werden, innerhalb der Holding einen weiteren Leitungsposten zu übernehmen, aber wenn er das tut, dann nur unentgeltlich. Die Vergütungen für diesen Zusatzjob „sind an die Unternehmung abzuführen“, heißt es in der Vertragsschablone.
Überhöhte Gehälter, zusätzliche Prämien
Allein für die überprüften Jahre 2016 bis 2019 hat der Rechnungshof einen „unteren sechsstelligen“ Euro-Betrag errechnet, der dem BELIG-Geschäftsführer damit mutmaßlich unrechtmäßig ausgezahlt worden sein könnte, mit Wissen und Zustimmung der Landesholding.
Dabei war der Job des BELIG-Bosses ohnehin gut dotiert – Insider sprechen zumindest von einem Landesratsgehalt (rund 15.000 Euro brutto). Zudem enthielt sein Vertrag „keine Kündigungsmöglichkeit und definierte den variablen Bezugsbestandteil als Betrag und nicht als Prozentsatz vom Fixbezug“ – auch das laut Rechnungshof abweichend von der verbindlichen Vertragsschablone.
Auch gegen den langjährigen Prokuristen der BELIG gibt es Vorwürfe: Er habe eine Prämie für etwas erhalten, was ohnehin durchs Gehalt abgegolten sei – quasi auch eine Art Doppelvergütung.
Beide Manager sind noch im Unternehmen: Der ehemalige Geschäftsführer übt im Rahmen eines Dienstverhältnisses „Beratungstätigkeiten“ aus, hieß es von einem LIB-Sprecher, der Prokurist sei weiterhin Prokurist.
War die Landesgesellschaft auch sonst großzügig?
Ja durchaus. Die BELIG hat ihren Mitarbeitern im September 2019 abseits der jährlichen Indexierungen eine „außerordentliche Gehaltserhöhung“ genehmigt. Begründung: „Leistungsanfall und Arbeitsqualität“. Beides muss enorm gewesen sein, denn die Gehaltserhöhung betrug „zwischen 3,3 und 18,5 Prozent“, schreibt der Landesrechnungshof.
Darüber hinaus gab es im Prüfungszeitraum Prämien von rund 204.000 Euro brutto. Kriterien für die Zuteilung einer Prämie? Fehlanzeige. Bereits 2011 hatte der BLRh „diesen Missstand kritisiert“.
Auf welche Ungereimtheiten, die der Staatsanwaltschaft gemeldet wurden, sind die Prüfer noch gestoßen?
Auf mögliche Begünstigungen von Geschäftspartnern der BELIG im Zuge von Grundstücksverkäufen in den Bezirken Neusiedl am See und Oberwart.
Beispiel 1: In einer Boomregion im Landesnorden verkaufte die BELIG ein Aufschließungsgebiet von 66.600 . Neben 42 Bauplätzen für Einfamilienhäuser waren auch Liegenschaften für Genossenschaften und ein Betriebsgrundstück dabei. Mit Zustimmung des BELIG-Aufsichtsrates erhielt ein Käufer – dem Vernehmen nach ein bekannter Unternehmer – ein Grundstück mehr als wohlfeil:
Der Kaufpreis lag nicht nur 38.500 Euro unter dem Preis, den die BELIG selbst 2004 berappt hatte, sondern auch um satte 214.500 Euro unter dem Wert, den ein von der BELIG beauftragter Gutachter im Jahr 2013 festgestellt hatte. Für die vom BELIG-Boss für den „Preisnachlass“ geltend gemachte „Kontaminierung“ des Grundstücks konnte der Rechnungshof „keine prüfbaren Belege“ finden.
Damit nicht genug, veranlasste der BELIG-Geschäftsführer laut Prüfbericht 2016 und 2019 für den solcherart mutmaßlich begünstigten Unternehmer Zahlungen von insgesamt 25.800 Euro.
Beispiel 2: Im Bezirk Oberwart wurden 2019 drei Grundstücke annähernd zum Buchwert verkauft. Allerdings sei dieser Buchwert zuvor im Jahresabschluss unter den von einem Gutachter ermittelten Wert gedrückt worden, sodass am Ende der Gesamtverkaufspreis „um 155.000 Euro unter dem Liegenschaftswert“ gelegen sei.
Das führte auch dazu, dass im BELIG-Jahresabschluss 2019 keine Verluste ausgewiesen waren. Damit waren auch Gewinnausschüttungen der BELIG an die Landesholding gesichert – die Ausschüttungen wiederum waren Voraussetzung für die Prämien des BELIG-Chefs.
Gab es in all den Jahren keine Kontrolle?
Ein- und dieselbe Wirtschaftsprüfungskanzlei hat von 2006 bis 2019 die Jahresabschlüsse geprüft – das erinnert fatal an die Commerzialbank. Der Rechnungshof hatte schon 2013 einen Wechsel empfohlen, passiert ist nichts. Auch von Seiten der Landesholding mit rund 70 Töchtern kam wenig, denn bloß eine Person decke dort die interne Revision ab.
Was sagt die BELIG/LIB?
„Der Bericht betrifft eine relativ weit zurückliegende Vergangenheit vor der organisatorischen und strategischen Neuaufstellung der LIB. Zu einem guten Teil sind die Vorschläge des Berichts bereits umgesetzt“, ließ Gerald Goger, seit November 2019 LIB-Geschäftsführer, per Aussendung wissen.
Was den Vertrag seines Vorgängers betreffe, habe die LIB „selbst bereits die notwendigen Maßnahmen gesetzt, um den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären“. Bei den Grundstücksverkäufen sieht die LIB ihren Standpunkt durch Gutachten „tragfähig belegt“.
Opposition sieht die Verantwortung bei Doskozil
Die politischen Reaktionen auf den BELIG-Bericht des Landesrechnungshofs waren heftig: Für die ÖVP handelt es sich um eine „politische Bombe“, so Klubchef Markus Ulram, der volle Aufklärung der Vorwürfe fordert. „Es geht um Gesetzesverstöße und den Verdacht von Misswirtschaft und Untreue“, stieß Thomas Steiner als Obmann des Landesrechnungshof-Ausschusses ins selbe Horn.
Wie die ÖVP sieht auch Grünen-Klubchefin Regina Petrik vor allem SPÖ-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil in der Verantwortung (er war nach Ex-Landesrat Helmut Bieler und vor Landesrat Heinrich Dorner Chef des BELIG-Aufsichtsrates). Die Neos wollen eine „umfassende Regierungserklärung des Landeshauptmannes“, betonte Landessprecher Eduard Posch.
Auch die Regierungspartei meldete sich zu Wort. Gerhard Hutter, parteifreier Wirtschaftssprecher im SPÖ-Klub, meinte, der Landesrechnungshof habe die LIB-Neuaufstellung positiv bewertet.
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