Raubmord: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Raubmord: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig
Der 28-jährige Niederösterreicher wird beschuldigt, einen 22-Jährigen in einem Entwässerungskanal ertränkt zu haben.

Heute, Dienstag, um Punkt 9 Uhr startete am Landesgericht Eisenstadt ein zweitägiger Geschworenenprozess. Auf der Anklagebank sitzt ein 28-jähriger Niederösterreicher, die Anklage lautet auf Mord und Raub.

Dem Mann wird vorgeworfen, im August des Vorjahres einen 22-jährigen Burgenländer in Mörbisch nach mehreren Schlägen gegen das Gesicht sowie einen Kniestoß in den Bauch in einen Entwässerungskanal des Neusiedler Sees gezerrt zu haben. Laut Obduktion wurde der Staatsbuchhalter mit „stumpfer Gewalt“ gegen den Kopf geschlagen und danach im knietiefen Wasser ertränkt. Der 22-Jährige wurde in der Nähe der Kläranlage tot gefunden.

Nach der Tat galten sowohl die teure Armbanduhr des Opfers sowie ein Bargeldbetrag 9.000 Euro als verschwunden. Ein fast identer Bargeldbetrag war später bei dem Verdächtigen gefunden worden.

Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.

Geldprobleme als Motiv?

Laut Staatsanwaltschaft soll der 29-Jährige, der Geldprobleme hatte, den Burgenländer zum Tatort bei der Kläranlage gelockt und ihn dort attackiert haben. Nach mehreren Schlägen ins Gesicht und einem Kniestoß in den Bauch soll er ihn so lang unter Wasser gedrückt haben, „bis der Tod durch Ertrinken eingesetzt hat“. Danach soll er dem Opfer Bargeld aus der Hosentasche und aus seinem Auto gestohlen und die Uhr abgenommen haben. Auch zwei Handys und einen Teil der Kleidung soll er mitgenommen haben - „um Spuren zu vernichten“, so der Staatsanwalt.

Der Angeklagte habe Schulden bei Banken und Personen aus seinem privaten Umfeld gehabt und sei finanziell unter Druck gestanden. Der 22-Jährige beschäftigte sich neben seinem Job als Buchhalter mit Immobiliengeschäften, kaufte, renovierte und verkaufte Wohnungen. Er habe Geld gehabt und sei für Geschäftsideen aufgeschlossen gewesen. „Das wurde ihm dann im Endeffekt wohl zum Verhängnis“, betonte der Staatsanwalt.

Raubmord: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Verteidigerin Astrid Wagner sprach von einer „perfekten, runden Geschichte“ der Staatsanwaltschaft, „wie sie sich theoretisch ereignet haben könnte“. Sie kritisierte, dass die Ermittlungen einseitig gewesen seien, ihre Beweisanträge seien abgelehnt worden. Außerdem sei es nicht der Angeklagte, sondern das Opfer gewesen, das Schulden gehabt habe und durch Geschäfte in „zwielichtige Kreise“ geraten sei.

"War der größte Fehler seines Lebens"

Als der 22-Jährige deshalb Probleme mit Albanern bekommen habe, habe ihn der Niederösterreicher zu einem Treffen in Mörbisch bei der Kläranlage lediglich begleitet. Als die Situation dort eskalierte, sei er weggefahren. „Das war der größte Fehler in seinem Leben, dass er da mitgefahren ist und Reißaus genommen hat“, sagte Wagner. Der Angeklagte sei zwar der Letzte, der den Burgenländer lebend gesehen habe, der Täter sei er aber nicht.

Raubmord: Angeklagter bekennt sich nicht schuldig

Strafverteidigerin Astrid Wagner

Zweifel der Ermittler

Das betonte auch der Niederösterreicher selbst, der den 22-Jährigen über die Online-Verkaufsplattform „willhaben“ kennengelernt hatte. Über ein gemeinsames Hobby - das Sammeln von Parfums - hätten sie sich angefreundet. Ein- bis zweimal in der Woche hätten sie sich getroffen und vor allem über Parfums gesprochen. Später sei es auch um Drogen und Frauen sowie um gemeinsame Geschäftsideen gegangen.

Richterin Birgit Falb hielt dem Angeklagten vor, er erzähle beim Prozess teilweise eine neue Version der Geschehnisse, die bisher noch nicht zur Sprache gekommen sei. „Sie ändern Ihre Aussage ständig ab und passen Sie den Ermittlungsergebnissen an“, sagte sie. Der Angeklagte verneinte das.

Erste Zeugen befragt

Am Dienstagnachmittag wurden die ersten Zeugen befragt, darunter einige ehemalige Arbeitskollegen und Bekannte des Angeklagten, von denen sich dieser Geld geborgt hatte. Sie gaben vor Gericht an, das Geld entweder nur teilweise oder gar nicht zurückbekommen zu haben und immer wieder vertröstet worden zu sein.
Ein Freund des Opfers erzählte, dass der 22-Jährige sich immer wieder Geld von anderen ausgeborgt und weitervermittelt habe. Am 9. August 2020 habe er noch mit ihm telefoniert und ihn zum Essen eingeladen. Der Burgenländer habe aber abgesagt, weil er sich mit dem Angeklagten in Wiener Neustadt treffen wollte.

Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt und soll am Donnerstag weitergehen. Dann ist auch ein Urteil geplant.

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