Prozess um Windrad-Brand: Techniker nimmt Diversion an

Prozess um Windrad-Brand: Techniker nimmt Diversion an
41-jähriger Elektroinstallateur wegen fahrlässiger Körperverletzung und Herbeiführen einer Feuersbrunst vor Gericht: Er nahm Diversion an.

Nach dem Brand eines Windrades im Dezember 2017 ist am Freitag erneut ein 41-jähriger Elektroinstallateur in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Mann soll für den Brand verantwortlich sein. Er kam mit einer Diversion davon und muss 240 Euro bezahlen. Abgeschlossen ist die Causa dennoch nicht: Nun wird gegen die Wartungsfirma, für die der 41-Jährige damals arbeitete, ermittelt.

 

 

2017 verletzter Techniker noch immer im Krankenstand

Am 19. Dezember 2017 kam es in Gols zu dem folgenschweren Zwischenfall, bei dem sowohl der Angeklagte als auch ein junger Kollege schwere Verletzungen erlitten hatten. Der 41-Jährige zog sich schwere Verbrennungen im Gesicht, an den Händen sowie am Oberarm und im Schulterbereich zu und trug ein diagnostiziertes Inhalationstrauma davon. Danach befand er sich etwa zweieinhalb Wochen im künstlichen Tiefschlaf, etwa ein Jahr lang musste er rund um die Uhr Kompressionskleidung tragen. Er befindet sich nach wie vor im Krankenstand.

Der Mann, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Feuersbrunst vorwarf, hätte am Tag des Zwischenfalls eine Sicherung aus einem Schaltkasten holen sollen, die am Vortag einem anderen Kollegen hineingefallen war. Dazu wäre das Abschalten des Stroms nötig gewesen. Da der einzige Kollege, der dies hätte tun dürfen bzw. können, nicht da war, bekam der 41-Jährige für diese Tätigkeit einen Schutzhandschuh, mit dem Arbeiten in Spannungsbereich bis zu 1.000 Volt möglich sind, geliefert. „Wir waren uns sicher, dass da nichts passieren kann“, meinte der Angeklagte zu Prozessbeginn am 8. Jänner.

"Ein normaler Elektriker ist überfordert“

Am zweiten Prozesstag heute, Freitag, waren zahlreiche Zeugen sowie zwei Sachverständige geladen. Zu klären war u.a. die Frage, ob der 41-Jährige die Gefahr hätte erkennen müssen. Der Angeklagte hatte nur eine Grundausbildung als Elektriker und Erfahrung als normaler Hauselektriker. Trotz seiner Forderung nach einer Schulung habe er keine Spezialausbildung erhalten, so der Beschuldigte.

Wolfgang Brandl, Sachverständiger für elektrische Anlagen, sagte: „Ein normaler Elektriker macht keine Wartungen bei Windkraftanlagen - zwar kommt das immer häufiger vor, aber man sieht ja, was dabei rauskommt. Er braucht eine Spezialausbildung. Ein normaler Elektriker ist überfordert“. Das etwas passieren könne, hätte der Mann allerdings schon erkennen müssen - wenn auch nicht in dieser Dimension, meinte er.

Schwer verletzte Techniker stiegen aus 100 Meter Höhe ab

Das Feuer war damals in rund 100 Metern Höhe ausgebrochen. Den beiden schwer verletzten Technikern gelang es noch, vom Turm abzusteigen. Richterin Daniela Berger bot dem Mann eine diversionelle Erledigung an, wenn er die Verantwortung für das Geschehene übernehme. „Und zwar, wenn Sie sagen, ja, es ist da durchaus etwas falsch gelaufen, dass nicht zu 100 Prozent so gearbeitet wurde, wie gearbeitet hätte werden müssen“.

Auch Staatsanwältin Petra Bauer zeigte sich damit einverstanden. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger stimmte der Angeklagte der Diversion zu. Zeugen wurden nicht mehr einvernommen.

Die Firma, für die der Mann damals gearbeitet hat, hat mittlerweile ihre Zweigstelle geschlossen, existiert allerdings noch. Laut Staatsanwältin wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verbandsverantwortlichkeit eingeleitet. Möglicherweise muss der 41-Jährige daher noch einmal vor Gericht. Dann allerdings als Zeuge.

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