Vor Richterin Gabriele Nemeskeri sitzen am Mittwoch in Saal 8 des Eisenstädter Landesgerichts zwei Burschen aus dem Bezirk Eisenstadt Umgebung. Der erstangeklagte Österreicher ist etwas über 20 Jahre, arbeitslos und schon mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, der zweitangeklagte serbische Staatsbürger etwas unter 20, Lehrling und unbescholten.
Der Österreicher erscheint ohne Rechtsbeistand, der Serbe wird von Anwalt Philipp Schreier vertreten.
Am 11. August 2023 waren beide jeweils mit einer Gruppe von Freunden am Trausdorfer Kirtag, als sich aus nichtigem Anlass eine folgenschwere Rauferei entwickelte. Angeblich hat jemand aus der einen Gruppe Mitglieder der anderen als „Hurenkinder“ beschimpft, woraufhin die Verunglimpften die „Sache nach Art von Männern klären“ wollten – allerdings erst nach einer Runde mit dem Tagada.
Schließlich war man ja am Kirtag, um Spaß zu haben ...
Nach der Runde mit dem wackelnden Karussell ging es auch auf einer Wiese zwischen den Standln rund.
Was genau passiert ist und wer wen geschlagen oder getreten hat, konnte Richterin Nemeskeri trotz aller Mühe nicht restlos klären. Vielleicht auch, weil am Kirtag „viel los“ war, wie ein Zeuge meint und weil einige Kirtagsraufer rechtschaffen betrunken waren.
Der Erstangeklagte soll den Zweitangeklagten gewürgt und ihm Schürfwunden zugefügt haben. Der Zweitangeklagte, dem von der Staatsanwältin schwere Körperverletzung zur Last gelegt wird, soll einen Dritten derart gegen ein Bein getreten haben, dass dieser einen doppelten Knöchelbruch samt Bänderriss erlitt. Er musste operiert werden, lag sechs Wochen mit einem Gips daheim, hat immer noch Schmerzen und ein Metallteil im Bein.
Ob er seine Lehre fortsetzen kann, sei ungewiss, so der Opferanwalt, der als Privatbeteiligtenvertreter 5.000 Euro vom Zweitangeklagten fordert.
Weil nicht einmal sein Mandant weiß, wer ihn verletzt hat und andere Zeugen gar keinen Tritt gesehen haben wollen, beantragt der Opferanwalt ein chirurgisches Gutachten, um festzustellen, dass die Verletzung nur von einem Tritt und nicht von einem Sturz herrühren kann.
Die Richterin lehnt ab und spricht den Zweitangeklagten im Zweifel frei. Der Erstangeklagte kriegt fürs Würgen drei Monate bedingt und muss 110 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Nicht rechtskräftig.
Eltern und Stiefvater des Burschen mit der Beinverletzung sind erbost. Sie verstehe, dass das „nicht zufriedenstellend“ sei, so die Richterin – und verweist auf den Zivilrechtsweg.
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