Viereinhalb Jahre Haft und Einweisung für Brandstifter von Wulkaprodersdorf
Der Verteidiger und der Sachverständige waren sich einig: Einen derart höflichen und einsichtigen Angeklagten haben sie bisher selten gesehen. Kaum zu glauben, dass der korpulente 31-Jährige, der am Freitag im Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl sitzt, nicht nur zwei Vorstrafen am Buckel hat, sondern im vergangenen Sommer auch noch ganz Wulkaprodersdorf in Angst und Schrecken versetzt hat.
Dem verheirateten Vater zweier Kinder werden von der Staatsanwaltschaft das Herbeiführen einer Feuersbrunst und schwere Sachbeschädigung zur Last gelegt. Strafrahmen: ein bis zehn Jahre.
Innerhalb von neun Tagen habe der Angeklagte im Juli des vergangenen Jahres in Wulkaprodersdorf nahe Eisenstadt elf Brände gelegt. Angefangen bei Strohballen bis hin zu einer aufgelassenen Tischlerei mitten im Ort und nur wenige Meter vom Wohnhaus des Mannes entfernt. Gesamtschaden: rund 90.000 Euro, verletzt wurde niemand.
Sein Mandant habe "nicht aus Spaß" gehandelt, so Verteidiger Florian Astl von der Anwaltskanzlei Dax, Wutzlhofer und Partner. Sondern er verspüre "einen Drang, Dinge anzuzünden". Etwas anzuzünden und dabei nicht erwischt zu werden, sei der Kick, antwortete der Angeklagte auf eine entsprechende Frage der Richterin. Und es komme "auf die Größe" des Feuers an.
In den Worten des Sachverständigen: Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Taten zurechnungsfähig gewesen, leide aber an einer "kombinierten Persönlichkeitsstörung", sei sozial instabil und ein Pyromane. Ohne professionelle Hilfe sei die Gefahr groß, dass er weitermachen würde. Deshalb sei eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum angezeigt.
Auch im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte einsichtig: Er halte es für "eine gute Idee", eingewiesen zu werden. Das Gericht widersprach dem nicht und verurteilte den Mann, der 2015 wegen Brandstiftung und 2021 wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden war, nun zu viereinhalb Jahren Haft und verfügte die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.
Der Verurteilte wollte sich unbedingt noch "beim ganzen Ort" entschuldigen, stellvertretend tat er dies beim Vizekommandanten der Feuerwehr und einem geschädigten Grundbesitzer, die als Zeugen geladen waren, aber gar nicht mehr aussagen mussten.
Der für dreieinhalb Stunden angesetzte Prozess war nach einer Stunde vorbei.
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