Prozess am Landesgericht wegen gefälschter Rechnungen

Prozess am Landesgericht wegen gefälschter Rechnungen
Ein ehemaliger Finanzamtmitarbeiter steht am Donnerstag in der Landeshauptstadt vor Gericht.

Am Eisenstädter Landesgericht wird am kommenden Donnerstag ein besonders kurioser Fall verhandelt.Ein mittlerweile im Ruhestand befindlicher Finanzbeamter soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf besondere Art und Weise von 2011 bis 2016 Steuern hinterzogen haben. Aufgrund der Ermittlungen wurde er zuvor suspendiert.

Rechnung ohne Leistung

Durch Einzelunternehmen, Personengesellschaften und eine ungarische Kapitalgesellschaft habe der Angeklagte Scheinrechnungen an real existierende Unternehmen ausgestellt, so die Anklage. Für die Unterfertigung habe es prozentual Provision für den Angeklagten gegeben.

Warum Firmen das machen? Das Stichwort lautet „Gewinnminderung“. Durch die künstliche Verknappung verringerte sich die zu leistende Körperschaftssteuer. Knapp über eine Million Euro beträgt der strafbestimmende Wertbetrag beim Erstangeklagten.

Firmen selbst überprüft

Neben ihm sind noch sechs weitere Personen – unter anderem sein Sohn mit einer Summe von 382.011,45 Euro – im Zuge der Ermittlungen angeklagt, wobei zwei Personen bereits über eine Diversion ausgeschieden sind.

Einige der Angeklagten hatten zuvor Selbstanzeige eingereicht. Vorgeworfen wird dem Erstangeklagten unter anderem Untreue, Urkundenmissbrauch und Amtsmissbrauch. Immerhin habe er die Scheinrechnungen an Firmen verkauft, die er selbst in seiner Beamtentätigkeit am Finanzamt überprüft habe.

25 Zeugen geladen

Das dürfte übrigens ein heikles Nachspiel für den Beamten im Ruhestand haben. Weil Beamte nicht klassisch die Pension antreten, sondern in den Ruhestand übertreten, behält man den Beamtenstatus. Diesen könnte der Erstangeklagte nach der Verhandlung los sein und somit einen großen Teil seines Ruhegenusses verlieren – ungeachtet einer eventuell noch im Raum stehenden Haftstrafe.

25 Zeugen werden von der Staatsanwaltschaft geladen. Insgesamt 14 Tage wurden für die Verhandlung festgesetzt. Bei gerichtlich strafbaren Finanzvergehen wird ein Schöffengericht einberufen.

Kommentare