Neues Pflichtschulgesetz: ÖVP warnt vor Aus in kleinen Gemeinden
Wie klein darf eine Schule sein? Diese Frage spaltet die Landespolitik.
Die Frage, wie klein eine Schule sein darf, ist eine politische. Vor der Landtagssitzung am Donnerstag macht die Volkspartei gegen die geplante Novelle des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes mobil. Klubobmann Bernd Strobl und Bildungssprecher Patrik Fazekas sehen darin eine Gefahr für kleine Schulstandorte – und damit für kleine Gemeinden.
Seitens der SPÖ wird der Schritt verteidigt. Ziel sei es, „nachvollziehbare Kriterien für den Bestand öffentlicher Pflichtschulen“ zu schaffen, teilte der SPÖ-Klub mit.
Bei einer Pressekonferenz vor der Volksschule Loretto sprach die ÖVP von „Schulschließungen durch die Hintertür“. Anlass ist die geplante Wiedereinführung von Mindestschülerzahlen.
- Künftig soll eine Volksschule nur dann zum Bestand berechtigt sein, wenn für die kommenden drei Jahre durchschnittlich mindestens zehn Kinder pro Schuljahr prognostiziert werden.
- Für Sonderschulen sind sechs Kinder vorgesehen,
- für Polytechnische Schulen 20.
- Bei Mittelschulen liegt die Grenze bei 48 Schülerinnen und Schülern im laufenden Schuljahr.
„Wer kleine Schulen schließt, gefährdet die Zukunft unserer Gemeinden“, warnte Strobl. Eine Schule sei nicht nur ein Bildungsstandort, sondern Treffpunkt, Lebensmittelpunkt und „Zukunftsgarant“ einer Gemeinde. Wer Schulen zusperre, beschleunige Abwanderung und schwäche den ländlichen Raum.
Die Novelle sieht nicht nur Mindestzahlen vor, sondern auch eine neue Zwischenstufe: Wird die Mindestzahl nur vorübergehend unterschritten, kann eine Schule für höchstens zwei Jahre stillgelegt werden. Der Schulsprengel bleibt in dieser Zeit grundsätzlich aufrecht, die Kinder müssen aber an andere Standorte ausweichen. Verbessert sich die Situation nicht, kann die Bildungsdirektion den Standort auflassen.
So argumentiert die ÖVP
Genau darin sieht die ÖVP das Problem. „Aus einer Stilllegung wird schnell eine Schließung“, sagt Fazekas. Die Logik der Landesregierung laute: „Zu wenige Kinder und die Schule ist zu.“ Das sei aus Sicht der Volkspartei die falsche Antwort auf demografische Herausforderungen. „Unsere Kinder sind keine Rechengröße und unsere Gemeinden keine Statistik.“
Bildungssprecher Patrik Fazekas und Klubobmann Bernd Strobl vor der Volksschule in Loretto.
Die Landesregierung hatte die Reform bereits im März mit nachvollziehbaren und transparenten Kriterien begründet. Bildungslandesrätin Daniela Winkler verwies damals auf pädagogische und organisatorische Fragen bei sehr kleinen Standorten. Gemeinden als Schulerhalter sollten dadurch Planungssicherheit erhalten. Laut damaliger Darstellung sei keine burgenländische Schule konkret von einer Schließung bedroht. Zweisprachige Schulen sollen von der Regelung nicht betroffen sein.
Politisch bleibt das Thema heikel. 2018 waren Mindestschülerzahlen aus dem Pflichtschulgesetz entfernt worden. Nun sollen sie wieder zurückkehren. Für die ÖVP ist das ein Bruch mit dem damaligen Bekenntnis zum Erhalt kleiner Schulstandorte. Strobl appelliert daher an die Abgeordneten, im Landtag ein „klares Zeichen für wohnortnahe Bildung“ zu setzen.
SPÖ: „Stufenmodell mit Augenmaß“
„Das ist ein klares Stufenmodell mit Augenmaß: Bestand, befristete Stilllegung, Auflassung nur dort, wo die Voraussetzungen dauerhaft nicht mehr gegeben sind“, erklärte Bildungssprecherin Doris Prohaska. Ziel sei es, Planungssicherheit für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Gemeinden zu schaffen und gleichzeitig die pädagogische Qualität zu sichern.
Unverändert bleiben die besonderen gesetzlichen Regelungen für die kroatische und ungarische Volksgruppe. Zweisprachige Schulstandorte sind damit abgesichert.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Elementarpädagogik. Dabei wird das Landesrecht an Bundesgesetze angepasst. Vorgesehen sind auch neue Angebote für Quereinsteiger, die nach der Matura oder einem abgeschlossenen Studium die Qualifikation in der Elementarpädagogik erwerben können.
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