Pflegerin wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht

Pflegerin wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht
Pflegerin soll Heimbewohner unbeaufsichtigt lassen haben, der Mann verbrühte sich mit heißem Wasser.

Ein besonders tragisches Ereignis in einem Pflegeheim im Burgenland hatte am Montag in Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel. Ein 48-jähriger Klient war nach einem Bad in der Wanne gestorben. Der Unfall hatte sich im September des Vorjahres ereignet.

Heißes Wasser hatte bei dem Mann schwere Verbrennungen bzw. Verbrühungen verursacht. Die 49-jährige Pflegerin musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

„Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir furchtbar leid“, erklärt die Angeklagte unter Tränen. Zwei Jahre lang hatte sie den Verstorbenen, der intellektuell und motorisch beeinträchtigt gewesen war, in dem Heim betreut und gepflegt. Mehr als 50 Mal habe sie dem Klienten zuvor schon beim Baden geholfen.

„Wollte ihm eine Freude machen“

„Ich habe an besagtem Tag alles für die Körperpflege hergerichtet. Als die Wassertemperatur gepasst hat, habe ich ihm in die Wanne geholfen.“ Dann habe sie ihren Klienten gefragt, ob es in Ordnung sei, wenn sie kurz hinausgehe.

Sie habe ihn zuvor schon mehrmals beobachtet, ob er denn kurzzeitig alleine zurechtkäme und auch den Wasserhahn abdrehen könne. Das habe auch stets funktioniert. Nach den ersten sechs bis sieben Malen habe sie ihren Klienten dann immer kurz alleine gelassen, um ihrem Klienten Privatsphäre zu geben. In dieser Zeit habe sie andere Bewohner betreut.

 „Er durfte bei so vielen Dingen nicht alleine sein, er hat das Bad so genossen und ich wollte ihm eine Freude machen“, rechtfertigt sich die Beschuldigte.
Sie habe die Tür angelehnt lassen und sei dann an dem Abend für etwa 15 bis 20 Minuten in ein anderes Stockwerk gegangen. Als sie zurückkam, lag der Mann in der Wanne, seine Füße waren rot. Untypischerweise sei das Wasser noch gelaufen, in der Wanne habe sich aber kaum Wasser befunden – dieses war aber viel zu heiß.

"Es ist unverzeihlich"

Der Klient dürfte das Wasser selbst heißer eingestellt haben. Ein technisches Gebrechen wurde jedenfalls laut Richterin ausgeschlossen.  
„Es ist unverzeihlich, dass ich das gemacht habe“, beteuert die Beschuldigte.
Die als  Zeugen geladenen Ex-Kolleginnen – die Angeklagte war nach dem Vorfall entlassen worden – erklärten, dass Klienten bei der Körperpflege in der Regel nicht alleine gelassen würden.

Vater als Zeuge

Seit 1992 lebte der 48-Jährige in dem Heim, schilderte dessen Vater als Zeuge vor Gericht. „Mein Sohn ist gerne in die Einrichtung gegangen. Er ist dort auch gut behandelt worden  – es gab nur diesen einen Vorfall.“

Vermindertes Reizempfinden

Der Patient, der einige Zeit nach dem Unfall im Krankenhaus starb, hatte ein vermindertes Reizempfinden. Er habe es auch nicht geäußert, wenn etwas nicht gepasst habe. „Er war eine Person, die nicht artikulieren konnte, wenn er sich nicht wohlfühlt“, erläuterte die Richterin. Dass die Angeklagte den Klienten trotzdem für 20 Minuten alleine gelassen habe, sei als grob fahrlässig zu werten.

Die Richterin verurteilte die Angeklagte zu einer acht Monate bedingten Freiheitsstrafe und  2.160 Euro Geldstrafe. Die Beschuldigte muss zudem 18.600 Euro Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz (u. a. für die Begräbniskosten) an die Familie des Verstorbenen zahlen.

Die Beschuldigte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

 

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