Nur einen Funkenflug vom Wald- oder Flurbrand entfernt

Feuerwehr im Brandeinsatz
Am Wochenende werden die Brauchtumsfeuer wieder brennen, Land und Feuerwehr mahnen aber angesichts der Trockenheit zur Vorsicht – besonders auch im Wald.

Groß war im vergangenen Jahr die Freude, als im Burgenland nach zwei Jahren Coronapandemie wieder Osterfeuer entzündet werden durften. Auch dieses Jahr ist das Brauchtum grundsätzlich für das Osterwochenende erlaubt. Die „Verbrennungsverbots-Ausnahmeverordnung“ gilt als rechtliche Grundlage dafür.

Ausschließlich biogenes und getrocknetes Material darf für das Spektakel verbrannt werden. Grünschnitt, Abfall oder Restmüll sind strengstens verboten. Im eigenen Garten ist das Abbrennen ebenso ausdrücklich untersagt.

„Das Abbrennen von Material im eigenen Garten ist kein Brauchtumsfeuer und somit verboten. Das nächste Grundstück muss 25 Meter vom Osterfeuer entfernt sein, ab einer Windgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ist das Abbrennen aus Sicherheitsgründen verboten“, heißt es von Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ).

Weiters wird darauf hingewiesen, bei Osterfeuern vor dem Anzünden nach etwaigen Nistplätzen von Igeln, Eidechsen, Schlangen und Vögeln Ausschau zu halten.

Weg zum Feuer wichtig

Außerdem ist ein öffentlicher Zugang zum Feuer ein Muss. „Dass die Feuerwehr Wache hält, ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, aber es muss einen Weg dorthin geben“, erklärt Landesfeuerwehrkommandant Franz Kropf. Dadurch soll im Ernstfall ein Löschweg für die Einsatzkräfte sichergestellt sein.

Der beliebten Tradition steht er ob der aktuellen Wetterlage etwas skeptisch gegenüber: „Es ist eigentlich viel zu trocken.“ Falls Gefahr im Verzug ist, könnten die Bezirkshauptmannschaften ein Verbot via Verordnung kundmachen.

Waldbrandgefahr akut

Besonders heikel ist die Lage aktuell auch in den burgenländischen Wäldern. Mit dem gestrigen Tag hat die Bezirkshauptmannschaft Güssing eine Verordnung mit vorbeugenden Maßnahmen veröffentlicht. Die Verordnung ist bis 30. September in Kraft. Auch in den anderen Bezirken warnen die Behörden vor dem Hantieren mit offenem Feuer in Waldnähe.

„Das ist immer wieder ein Thema, die Fälle häufen sich. Es hat im Norden angefangen, ist zurzeit aber ein flächendeckendes Problem“, heißt es vom Landesfeuerwehrkommandanten.

Das Verursachen eines Waldbrandes ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Ein Verstoß wird nach dem Forstgesetz mit bis zu 7.270 Euro bestraft.

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