Offene Fragen nach Schließung des Wohnheims in Litzelsdorf
Was genau das Land an der sozialpädagogischen Wohngruppe in Litzelsdorf zu beanstanden hat, ist weiterhin unklar.
Der avisierte Bescheid des Landes als Aufsichtsbehörde war am Freitag weder beim Betreiber der Wohngruppe, noch bei dessen Anwalt eingelangt.
Wie berichtet, wurde die von Michael Habersack betriebene Wohngemeinschaft in Litzelsdorf im Bezirk Oberwart wegen Gefahr in Verzug per vorübergehender Einstellung der Betriebsbewilligung geschlossen und die fünf untergebrachten Kinder und Jugendlichen in anderen Heimen untergebracht. Die acht Mitarbeiter werden per 30. Juni gekündigt.
Laut Habersacks Anwalt Claus Schützenhöfer habe ihm das Land telefonisch bisher nur mitgeteilt, Hauptgrund für die Schließung sei „zu wenig Personal“.
Eine Mutter aus dem Südburgenland, deren vier Kinder (heute im Alter von sieben bis 14 Jahren) bis Ende 2023 ein Jahr lang im Wohnheim untergebracht waren, erhebt indessen schwere Vorwürfe gegen das Heim und die Bezirkshauptmannschaft Güssing.
Die BH hatte ihr im Zuge eines Obsorgestreits mit ihrem Ex-Mann die Kinder abgenommen und in Litzelsdorf "krisenuntergebracht". Nach einem Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom November 2023 sind die Kinder wieder bei der Mutter.
Zumindest eines der Kinder sei im Heim von einem Betreuer auf die Brust geschlagen worden; auch das jüngste Kind, das damals noch im Kindergartenalter war, hätte "Putzdienste" in Zimmer, Küche und Bad verrichten müssen.
Die Betreuer hätten sich auch nicht um die Erledigung und Kontrolle der Hausaufgaben gekümmert und einem Kind sei zunächst die Logopädie, einer anderen die Zahnbehandlung verweigert worden.
Sie habe, so die Mutter zum KURIER, im Heim und bei der BH mehrmals auf "diese Missstände" hingewiesen, es sei aber nichts passiert.
Habersack weist das auf KURIER-Nachfrage zurück: Das sei "ein Blödsinn". Bei Kindesabnahmen seien immer die Heime "die Bösen" und Eltern würden dann oft irgendetwas behaupten. Habersack: "Da war nichts".
Die Stellungnahme der BH Güssing kommt vom Land: Bei der Schließung handle es sich um "ein laufendes Verfahren, wo vorsorglich eine vorübergehende Einstellung der Betriebsbewilligung verhängt wurde. Über anhängige Verfahren erteilt das Land Burgenland üblicherweise keine Auskünfte".
Aber: Aufgrund "der im Raum stehenden Vorwürfe" werde mitgeteilt, "dass seitens der Mutter an die BH Güssing keine spezifischen Meldungen zu den konkret genannten Vorwürfen ergangen sind". Und zu den Beanstandungen der Mutter in medizinischen Belangen wird festgehalten, "dass ärztliche Behandlungen im Beisein des WG-Personals stattgefunden haben und auch seitens der Behörden nachgeprüft wurden“.
Kommentare