Kinder- und Jugendhilfe nach Kindesabnahme „Willkür gibt es nicht“
Es klingt wie ein Albtraum für Eltern: Kurz vor Weihnachten wurden der bekannten Wiener Strafverteidigerin Liane Hirschbrich die neugeborenen Drillinge abgenommen. Sie ging an die Öffentlichkeit und kritisierte die zuständige Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) massiv. Unter anderem sei das Amt eingeschritten, weil sie zu viel arbeite.
Seither herrscht Beunruhigung in der Bevölkerung. Die MA 11 hat darum beschlossen, den Fall offenzulegen. Ingrid Pöschmann, Sprecherin der MA 11, erklärt im KURIER-Interview die Hintergründe und erklärt die Arbeitsweise des Magistrats.
➤ Weiterlesen: Frauenorganisationen kritisieren "Pseudowisschenschaft" im Obsorgeverfahren
KURIER: Was muss passieren, damit jemandem das Kind abgenommen wird?
Ingrid Pöschmann: Die wesentlichen Gefährdungsaspekte sind körperliche, psychische und sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung. Wenn jemand bei uns anruft, dann nennen wir das eine Gefährdungsmeldung. Danach startet die Abklärung. Wenn die Kooperationsbereitschaft vonseiten der Obsorgeberechtigten nicht gegeben ist, dann müssen wir im Sinne des Kinderschutzes handeln. Das heißt: Wenn wir erkennen, dass der Kinderschutz gefährdet ist, müssen wir Sofortmaßnahmen setzen und das Kind aus der Familie nehmen.
Die Angst in der Bevölkerung ist groß, dass Kindesabnahmen willkürlich passieren. Wer entscheidet darüber?
Kommentare