Notarzthubschrauber: Land schreibt jetzt neu aus

Notarzthubschrauber: Land schreibt jetzt neu aus
Land widerruft das vorliegende Verfahren. Qualitätskriterium erhält höhere Gewichtung.

Flugrettung. Alles zurück zum Start. „Dem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts folgend, hat das Land Burgenland das im vorliegenden Vergabeverfahren inhaltlich obsiegende Angebot der Martin Flugrettung GmbH wegen eines Formalfehlers ausgeschieden. Das Land Burgenland hat sich daher entschlossen, das Verfahren zu widerrufen und neuerlich alle geeigneten Bieter zur Legung von Angeboten einzuladen“, heißt es dazu von dem vom Land mit der Abwicklung des Verfahrens beauftragten Wiener Rechtsanwalt Claus Casati.

Bei der erneuten Ausschreibung werde das Qualitätskriterium laut Land eine höhere Gewichtung erhalten. „Die burgenländische Bevölkerung soll weiterhin optimal mit Flugrettungsleistungen versorgt werden (...)“, so Casati zum Vergabeverfahren.

ÖAMTC bekam Recht

Der bisherige Betreiber ÖAMTC (Stützpunkt Oberwart) hatte im Zuge der Entscheidung für die Martin Flugrettung GmbH Einspruch erhoben und vom Landesverwaltungsgericht Burgenland Recht bekommen. Gesucht wird auch ein Betreiber für den neuen Stützpunkt in Neusiedl am See.

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