Neues Kehrgesetz sorgt für billigere Rechnung
In Zeiten von Preissteigerungen und Inflation ist es nicht alltäglich, dass eine Rechnung auch mal billiger ausfällt, als gedacht. So wird es aber höchstwahrscheinlich ab Juli bei den meisten Rauchfangkehrer-Rechnungen sein. Grund hierfür ist die geplante Verringerung der Kehrtermine bei Zentralheizungen (drei Mal statt vier Mal in der Heizperiode), sowie Küchen-, Kamin,- und Kachelöfen (zwei Mal statt drei Mal).
Bessere Emissionswerte
Hintergedanke ist, dass die modernen Feuerstätten nicht nur bessere Emissionswerte aufweisen, sondern auch einen höheren Wirkungsgrad besitzen. Schlussendlich folgt daraus, dass weniger Ruß entsteht und eine Überwachung wie bisher nicht nötig ist. „In der Praxis haben wir gesehen, dass die vier Kehrtermine im Jahr unnötig waren. Wir unterscheiden aber zwischen prüfen und kehren einer Anlage“, erklärt Herbert Baumrock, Innungsmeister der burgenländischen Rauchfangkehrer.
In weiterer Folge wird sich das auch auf die halbjährliche Rechnung auswirken, denn so wird auch weniger Arbeitsentgelt verrechnet. Doch wenn die Rauchfangkehrer nur mehr halb so oft kehren, müssen die 107 Angestellten im Burgenland dann um ihren Job bangen?
Neue Aufgabengebiete
Grundsätzlich nicht, denn im neuen Kehrgesetz sind auch neue Aufgabengebiete für die Rauchfangkehrer verankert. Unter anderem sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie die Dichtheitsprüfung von Rauchfängen. „Das hatten andere Bundesländer schon seit fünf bis zehn Jahren“, so Baumrock. Verändert hat sich auch der Intervall zur Feuerstättenbeschau.
Alle drei Jahre kontrollieren
Bisher war alle zwölf Jahre eine Überprüfung notwendig – in manchen Bundesländern ist das jährlich der Fall – im Burgenland wird künftig alle drei Jahre kontrolliert. Für Baumrock konsequent: „Wir haben bis jetzt Feuerstätten abgenommen und die dann bis zu zwölf Jahre lang nicht gesehen.“ Rein aus dem Sicherheitsaspekt sei die Änderung zu befürworten, betont er.
Auch Gasbrennwertheizungen werden jetzt wieder überprüft. Hier war das Burgenland laut Innungsmeister das einzige Bundesland, wo dies nicht durch die Rauchfangkehrer erfolgte – was in einigen Gebäuden zu nassen Wänden durch Kondenswasserbildung führte.
Landtag stimmt ab
Am 30. Juni geht das Gesetz noch einmal in den Landtag, die Begutachtungsfrist ist seit Ende April bereits abgelaufen. Laut dem zuständigen Büro von Landesrat Heinrich Dorner wird das Gesetz dann „mit Anfang Juli“ in Kraft treten.
Kunden werden von ihren Rauchfangkehrern zu den Änderungen noch informiert.
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