„Neue Eisenstädter“: Beschwerde und U-Ausschuss beschäftigen das Land
Die Wohnbaugesellschaft "Neue Eisenstädter" hat eine Beschwerde gegen die Bestellung eines Regierungskommissärs durch die burgenländische Landesregierung eingebracht.
Die Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ hat eine Beschwerde gegen die Bestellung eines Regierungskommissärs eingebracht. Laut Landesmedienservice ist sie bereits beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingelangt.
Das Land sieht der Beschwerde gelassen entgegen und verweist auf die Ergebnisse der Sonderprüfung, die Verstöße gegen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) festgestellt haben soll.
In der Beschwerde werde unter anderem argumentiert, dass vor Erlassung des Bescheids keine Stellungnahmen eingeholt wurden. Das Land betont jedoch, dass das Verwaltungsverfahren Fälle kennt, in denen ein Parteiengehör nicht verpflichtend ist.
U-Ausschuss im Kulturzentrum Eisenstadt
Der Regierungskommissär wurde am 15. Oktober eingesetzt und ist seitdem im Unternehmen tätig. Die Sonderprüfung hatte der Wohnbaugesellschaft unter anderem vorgeworfen, zu hohe Kreditzinsen verrechnet und Wohnungen unrechtmäßig verkauft zu haben. Das Land hält daran fest, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und Gesetzeskonformität herzustellen.
Parallel dazu wird ein Untersuchungsausschuss zur Wohnbaugesellschaft vorbereitet. Wie jene zur Commerzialbank Mattersburg wird auch dieser wieder im Kulturzentrum Eisenstadt stattfinden. Das bestätigte das Büro von Landtagspräsidentin Astrid Eisenkopf nach der Präsidialkonferenz. Der Ausschuss wurde von der SPÖ initiiert, nachdem die Sonderprüfung mehrere Gesetzesverstöße ans Licht gebracht hatte.
Start am 12. Jänner
Die Einsetzung erfolgt am 12. Jänner, die konstituierende Sitzung am 14. oder 15. Jänner. Dabei werden ein Verfahrensrichter, ein Verfassungsanwalt und deren Stellvertreter gewählt. Mit dem Einsetzungstermin beginnt die sechsmonatige Frist für die Beweisaufnahme, anschließend erstellt der Verfahrensrichter einen Abschlussbericht. Geplant sind Sitzungstage an Mittwochen und Donnerstagen, sofern keine Landtagssitzungen stattfinden. Verhandlungsfrei bleiben die ersten beiden Februarwochen sowie die Karwoche.
Kommentare