Nationalpark: Jagd und Fischerei künftig in der Naturzone verboten

Nationalpark: Jagd und Fischerei künftig in der Naturzone verboten
Das Burgenland bekommt ein neues Nationalparkgesetz. Im Zuge dessen kommt es auch zu personellen Änderungen in den Gremien.

Die SPÖ-geführte burgenländische Landesregierung stellte am Mittwoch bereits den zweiten Gesetzesentwurf innerhalb weniger Tage vor.

Anfang der Woche wurde eine Novelle zum Landwirtschaftskammergesetz präsentiert, am Mittwoch folgte das neue Nationalparkgesetz.

"260 der insgesamt 295 Punkte des Regierungsprogramms haben wir bereits umgesetzt, die verbleibenden 35 folgen bis zum Ende der Legislaturperiode", freute sich Klubobmann Roland Fürst.

Die Eckpunkte des neuen Nationalparkgesetzes

Hintergrund des Nationalparkgesetzes ist ein Bericht des Österreichischen Rechnungshofes. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist das generelle Verbot der Jagd und Fischerei in der Naturzone. Der Nationalpark Neusiedler See-Seewinkel besteht seit 30 Jahren.

Nationalpark: Jagd und Fischerei künftig in der Naturzone verboten

Erwin Preiner, SPÖ-Naturschutzsprecher, Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (Naturschutzreferentin) und Roland Fürst, SPÖ-Klubobmann (v.li.).

Auch bei den Gremien gibt es Änderungen, gab Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) bekannt. Der Nationalpark wurde in den vergangenen drei Jahrzehnten laufend weiterentwickelt, verwies Eisenkopf auf internationale Projekte wie jenes zur Renaturierung der Salzlacken, barrierefreie Aussichtsplattformen oder den elektrischen Fuhrpark. 

Die im Rechnungshofbericht genannten Kritikpunkte seien großteils bereits in Umsetzung gewesen, die darin ebenfalls geforderte Gesetzesnovelle kommt nun, so die Naturschutzreferentin. 

Nationalpark Neusiedler See

Nationalpark Neusiedler See 

Die Ausgangsposition für die Überarbeitung war komplex, denn sie musste im Einvernehmen mit dem Bund geschehen. Eine der wesentlichsten Änderungen ist das Verbot der Jagd und Fischerei in der Naturzone, die nun im Gesetz festgehalten wird. "Das ist ein großer Meilenstein für den Natur- und Artenschutz. Natürlich wird es weiterhin eine Wild- und Fischbestandsregelung geben, um Überpopulation zu vermeiden", erklärte Eisenkopf. 

Vorstand: Vier vom Land, drei vom Bund

Der Vorstand wird weiterhin aus sieben Mitgliedern bestehen, die Zusammensetzung sieht jedoch nun vier Vertreter vom Land und drei vom Bund vor. Der oder die Vorsitzende wird vom Land bestellt, der Stellvertreter vom Bund.

Vorgesehen ist auch mehr Flexibilität bei der Erweiterung. "Die Flächen sind künftig nicht mehr im Gesetz enthalten, sondern können in einer eigenen Verordnung erweitert werden", erklärte SPÖ-Naturschutzsprecher Erwin Preiner.

Auch das Nationalparkforum aller Betroffener werde aufgewertet: "In Zukunft können alle Nationalparkgemeinden, Landesjäger- und Landesfischereimeister, die UNESCO, Naturschutzbund, WWF, Birdlife, Naturfreunde und Alpenverein sowie der Burgenland Tourismus mitreden."

Die Nationalparkkommission hingegen gibt es nicht mehr. Anstelle des wissenschaftlichen Leiters tritt ein wissenschaftlicher Beirat und der Umweltanwalt bekommt darin einen fixen Platz.

"Es ist uns ein gutes, modernes, effizientes Gesetz gelungen, das den Gegebenheiten des Naturschutzes Rechnung trägt", stellte Eisenkopf fest.

Kommentare