Burgenlands neue Regeln für die Wahl der Landwirtschaftskammer
Das Burgenland bekommt ein neues Landwirtschaftskammergesetz und neue Bestimmungen für die Wahlen. Diese sehen unter anderem vor, dass die Kammer ihre Wahlen künftig eigenständig organisiert.
Auch wird es nicht nur einen Wahltag, sondern einen Zeitraum von zwei bis fünf Tagen für die Abhaltung der Wahl geben, erklärte Agrarreferentin LH-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ) am Montag.
"Wir haben einige Akzente gesetzt, um die Beteiligung zu erhöhen und gleichzeitig die Gemeinden zu entlasten"
Im Dezember des Vorjahres wurde zwischen dem Land und der Landwirtschaftskammer ein Kooperationsvertrag geschlossen, in dem die Finanzierung und Aufgaben der Kammer definiert wurden. Der Kooperationsvertrag wird nun Teil des novellierten Landwirtschaftskammergesetzes, so Eisenkopf.
Außerdem wird ein neues Gesetz für die Wahlordnung beschlossen, das neue Rahmenbedingungen für die Durchführung vorsieht.
Die wohl größte Änderung ist, dass die Kammer ihre Wahlen künftig selbst durchführt - dies war laut Eisenkopf auch ein Wunsch der Gemeinden -, und hierfür ein Wahlbüro installiert. Bisher war nur ein Wahltag vorgesehen, der an einem Sonntag oder sonstigen Ruhetag stattzufinden hatte.
Alle Wahlberechtigten werden informiert
Das neue Gesetz sieht nun einen Zeitraum von zwei bis fünf Tagen vor, der es Wahlberechtigten erleichtern soll, ihre Stimme abzugeben. Es wird auch nicht mehr erforderlich sein, in jeder Gemeinde ein Wahllokal zu installieren. Stattdessen soll es Wahlkreise geben.
Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, muss das Wahlbüro alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis spätestens 14 Tage vor der Wahl informieren, denn viele Personen hätten gar nicht gewusst, dass sie wahlberechtigt sind, erklärte SPÖ-Agrarsprecher Gerhard Bachmann. Auch die Briefwahl wird modernisiert, die Antragstellung und Ausfolgung läuft künftig über das Wahlbüro.
Mandatsverteilung
ÖVP 24 (74,05 Prozent)
SPÖ 8 (22,82 Prozent)
FPÖ 0 (3,13 Prozent)
57.927 Wahlberechtigte
19.559 abgegebene Stimmen
33,76 Prozent Wahlbeteiligung
Das dürfte massive Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung haben, denn 2023 waren rund 58.100 Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke von zumindest 5.700 Quadratmeter Fläche (oder Pächter, die von der Bewirtschaftung leben) 2023 stimmberechtigt. Beteiligt haben sich an der Wahl 2023 (Link PDF) aber nur etwas mehr als 19.500 Personen.
Beschluss in einer der nächsten Landtagssitzungen
"Wir haben einige Akzente gesetzt, um die Beteiligung zu erhöhen und gleichzeitig die Gemeinden zu entlasten", stellte die Landeshauptmann-Stellvertreterin fest. Die Gesetze gingen am Montag in Begutachtung. Nach Einarbeitung der Stellungnahmen sollen sie in einer der nächsten Landtagssitzungen beschlossen werden.
Mit der Landwirtschaftskammer gab es laut Eisenkopf im Vorfeld Gespräche zu den Neuerungen. Bei einigen Punkten dürfte es noch Diskussionen geben. Die Änderungen seien bewusst noch nicht vor der letzten Landwirtschaftskammerwahl gekommen, da sie tiefgreifend seien und die Umstellung zu kurzfristig gewesen wäre, so die Agrarreferentin.
Kammer und ÖVP kritisieren SPÖ-Pläne
SPÖ-Klubchef Roland Fürst erklärte, dass es vergangene Woche Parteienverhandlungen zum neuen Landwirtschaftskammergesetz gegeben habe. Es handle sich dabei um einen "großen Brocken" aus dem Regierungsprogramm 2020, der noch umgesetzt werden soll, so Fürst.
Die Landwirtschaftskammer zeigte sich in einer ersten Reaktion nicht erfreut über die angekündigten Neuerungen und hält ein Abgehen vom "bewährten Weg" der Wahlordnung in den Gemeinden für nicht erforderlich. Sollte die Kammer die Wahlen nun selbst abwickeln müssen, soll sichergestellt sein, dass dies abwicklungstechnisch möglich ist und nicht zu viele Hürden auferlegt werden, hieß es in einer Aussendung.
Die Kammer habe ihre Forderungen auch bereits an die SPÖ übermittelt. Es sei zu hoffen, dass diese im Begutachtungsprozess berücksichtigt werden. Befürchtet wird etwa, dass die Wahlbeteiligung weiter sinken könnte, da es eine deutliche Reduktion der Wahllokale geben dürfte. Auch wird ein hoher Aufwand für die Information der Wahlberechtigten und etwa die Ausstellung der Briefwahlkarten erwartet.
Bei der ÖVP Burgenland geht man ebenfalls davon aus, dass die Wahlbeteiligung aufgrund der geringeren Zahl an Wahllokalen sinken könnte. Landesparteiobmann Christian Sagartz sieht in der Gesetzesnovelle eine "Einschränkung der demokratischen Möglichkeiten der Wählerinnen und Wähler". Die Volkspartei werde das Gesetz nicht unterstützen, hielt er vor Journalisten fest.
Kritik auch von FPÖ und Grünen
Die FPÖ sieht die Reform des Wahlrechts grundsätzlich positiv, fordert aber mehr Mitspracherecht für aktive Bauern. Landesparteiobmann Alexander Petschnig begrüßt in einer Aussendung, dass die Wahlberechtigten zwei Wochen vor der Wahl schriftlich informiert werden müssen, die Ausweitung der Wahltage und die Entlastung der Gemeinden.
Warum allerdings Besitzer von einer landwirtschaftlichen Fläche von mindestens 5.800 Quadratmetern dieselbe Stimmkraft bekommen wie ein aktiver Landwirt, sei nicht zu verstehen.
Für die Grünen ist das Gesetz schlicht "schlecht", da es weiterhin kleine Parteien benachteilige: "Die Hürden für ein landesweites Antreten bleiben unverändert hoch und sehr viele Landwirtinnen und Landwirte bleiben weiterhin von der Wahl ausgeschlossen, weil sie die Äcker pachten und nicht besitzen. Das ist ein Gesetz für Besitzende, nicht für Landwirte", stellte Wolfgang Spitzmüller fest. Der Abgeordnete kritisierte außerdem, dass die SPÖ den anderen Parteien nur den bereits fertige Entwurf präsentiert habe.
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