Es war nur eine kurze Aussendung der Landespolizeidirektion: Ein 54-jähriger ungarischer Arbeiter verunglückte am 22. März 2023 in Pöttelsdorf (Bezirk Mattersburg) bei einem Sturz aus rund sieben Metern Höhe tödlich.
Gemeinsam mit einem jüngeren Kollegen war der erfahrene Dachdecker auf ein Hallendach gestiegen, um Sanierungsarbeiten an einem Lichtdurchlass vorzubereiten, als eine Eternitplatte unter ihren Füßen brach. Während es dem Jüngeren gelang, sich an einem Querträger festzuhalten und wieder aufs Dach zu klettern, schlug der Ungar auf dem Asphaltboden auf und starb.
Dieser dramatische Arbeitsunfall hatte jetzt ein ungewöhnliches gerichtliches Nachspiel.
Am Bezirksgericht Mattersburg musste sich nämlich der heute 43-jährige Kollege des Verunglückten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) verantworten.
Keine Fahrlässigkeit
Der von Rechtsanwältin Marlene Spenger (Kanzlei RSS) vertretene 43-jährige Österreicher bekannte sich nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf dem Mann vor, er habe die Sicherungsmaßnahmen nach der Bauarbeiterschutzverordnung missachtet und so den tödlichen Absturz des 54-jährigen Ungarn zu verantworten.
Dieser Argumentation konnte Anwältin Spenger nicht folgen. Der verunglückte 54-jährige Vorarbeiter sei seit mehreren Jahrzehnten als Dachdecker tätig gewesen und wusste „sehr gut um die Sicherheitsmaßnahmen Bescheid“. Ihr Mandant hingegen sei technischer Angestellter in der Firma und arbeite üblicherweise im Büro.
Aufs Dach steige er nur, wenn im Familienbetrieb Not am Mann sei. Der ungarische Vorarbeiter habe sich am Tag des Unglücks „gegen besseres Wissen auf eine Platte des Wellenplattendaches gestellt, auf der zu diesem Zeitpunkt bereits mein Mandant stand“, führt Spenger aus.
Aufgrund der zu großen Last sei es dann zum Bruch der Platte mit den schon beschriebenen Folgen gekommen. „Es war ein tragisches Unglück, wodurch ein langjähriger wichtiger Mitarbeiter des Betriebes verstorben ist“, so die Anwältin im Plädoyer.
Das Gericht sprach den 43-Jährigen rechtskräftig frei. Ihm sei kein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Betont wurde vom Gericht die Eigenverantwortung des Verunglückten.
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