Mit gefälschten Dokumenten „Handyhandel“ betrieben

Mit gefälschten Dokumenten „Handyhandel“ betrieben
Ein Ungar soll mit falschen Dokumenten bei Online-Finanzierungen über 140.000 Euro Schaden verursacht haben.

Gewerbsmäßiger Diebstahl und Betrug in „weit über 100 Fällen“ wurde einem ungarischen Staatsbürger am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt vorgeworfen. Einerseits habe er mit gefälschten Lohn- und Meldezetteln über eine für Konsumfinanzierung bekannte Bank zahlreiche Handys ge- und verkauft, andererseits ein Netzwerk mit Bekannten dafür aufgebaut.

Bei der Anklage traten neben der Bank auch zwei große Mobilfunkbetreiber als Geschädigte auf. Laut Staatsanwaltschaft wurde dem aktuell arbeitslosen Mann eine „gewerbsmäßige Absicht“ vorgeworfen.

Angeklagter zeigte sich geständig

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, finanzielle Probleme nach seinem Jobverlust in Österreich 2021 und eine weibliche Bekanntschaft hätten ihn dazu verführt. „Sie hatte einen schlechten Einfluss auf mich“, bringt er über seine Übersetzerin vor. Ungefähr 600 Euro hätte man für ein verkauftes Handy bekommen. Die Beute teilte er sich zur Hälfte mit jeweils einem Komplizen.

Nicht nur Bekannte habe er für das anscheinend lukrative Geschäft angeworben, auch seine damalige Lebensgefährtin und seine Eltern wurden mit reingezogen. „Ich wusste, dass ein Lohn- und Meldezettel für den Vertrag notwendig waren, deshalb habe ich sie gefälscht“, zeigt sich der Angeklagte schon zu Beginn der Verhandlung geständig.

Auf die Frage von Richterin Melanie Gschiel, wie lange er geglaubt habe, dass dieses Schema gut gehen würde: „Ich habe das nicht zu Ende gedacht.“ Er wolle den von ihm verursachten Schaden zurückzahlen, sobald er wieder Arbeit finde.

Rückzahlung dürfte sich schwierig gestalten

Aktuell dürfte die Schuldenbegleichung bei den drei Privatbeteiligten Firmen schwer fallen. Laut eigener Aussage bekommt M. aktuell 50 Euro Arbeitslosengeld in Ungarn. Der Schaden für die Unternehmen beträgt über 110.000 Euro plus vier Prozent Zinsen – rund 30.000 Euro sind verfallen.

Das einfache Schöffengericht sprach den Mann schuldig. Von den 24 Monaten Freiheitsstrafe sind acht Monate unbedingt. Die Staatsanwaltschaft erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Seine Mittäterin wurde bereits in einem früheren Verfahren verurteilt.

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