Land prüft Notfalltarif, SPÖ schickte Beschwerde

Notfalltarif im Kindergarten Großhöflein ist mittlerweile beim Land gelandet
Notfalltarif der Gemeinde für Eltern, die Kinder zu spät vom Kindergarten abholen, auf Prüfstand.

Auch ein Gespräch zweier leitender Mitarbeiter der Gemeindeabteilung mit dem Großhöfleiner Bürgermeister Wolfgang Rauter (LBL) über den „Notfalltarif“ im Kindergarten brachte am Dienstag keine Klärung der strittigen Frage. Seit einem mit den Stimmen von LBL und ÖVP gefassten Gemeinderatsbeschluss im September müssen Eltern seit wenigen Wochen pro halber Stunde 20 Euro zahlen, wenn sie ihr Kind wiederholt unentschuldigt zu spät vom Kindergarten abholen.

Man werde die Rechtsansicht Rauters prüfen und dann eine Entscheidung treffen, hieß es im Landhaus auf KURIER-Anfrage. Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen, skizziert die drei Möglichkeiten: „Es passt, wie es ist, oder es geht, aber nur mit Auflagen oder es geht nicht“. Sollte der Notfalltarif aus Sicht des Landes nicht rechtens sein, würde die Gemeindeabteilung als Aufsichtsbehörde die weitere Einhebung des Tarifs per Bescheid untersagen. Dagegen könnte sich die Gemeinde wiederum an den Verwaltungsgerichtshof oder ab dem kommenden Jahr an das neue Landesverwaltungsgericht wenden.

In einer Teilfrage sind Rauter und die Gemeindeabteilung hingegen schon jetzt weitgehend einer Meinung, einer Verordnung für die Einhebung des Tarifs bedarf es nicht, weil „die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern zum Rechtsträger (Gemeinde, Anm. d. Red.) privatrechtlicher Natur (sind)“, wie es in § 3, Abs. 5 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes unmissverständlich heißt.

Haarig könnte allerdings der § 23 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes werden, der die Aufnahme von Kindern regelt. Man könnte argumentieren, der Tarif hätte den Eltern schon bei Anmeldung der Kinder bekannt sein müssen, damit er rechtlich völlig unbedenklich ist. Rauter, im Zivilberuf Richter am Landesgericht, ist auch so von der Rechtmäßigkeit überzeugt und verweist auf vertragliche Nebenpflichten. Vereinfacht: Wenn der Kindergarten um 17 Uhr schließe, müsse Eltern ohnehin klar sein, dass ihr Kind spätestens dann abgeholt sein muss und Zuwiderhandeln nicht folgenlos bleiben könne.

Diese Fragen möchte auch die SPÖ-Großhöflein geklärt wissen und hat deshalb eine Aufsichtsbeschwerde zum Notfalltarif an die Gemeindeabteilung geschickt.
Übrigens nicht die erste, eine zweite liegt seit Monaten im Landhaus. Rauter hatte per 1. April 2013 den Energieanbieter gewechselt und diese Entscheidung nicht vom Gemeinderat absegnen lassen. Das sei eine „Aufgabe im eigenen Wirkungsbereich“ des Ortschefs gewesen, verweist Rauter auf § 25 der Gemeindeordnung. Warum die Gemeindeabteilung noch keine Entscheidung getroffen habe? „Das weiß ich nicht“, sagt SP-Vizebürgermeister Heinz Heidenreich, „vielleicht haben sie so viel Arbeit“.

Jetzt haben sie noch ein bisschen mehr, in der Causa Notfalltarif wird aber eine rasche Klärung versprochen. Man prüfe aber auch sehr genau, versichert Brigitte Novosel, Hauptreferatsleiterin für Gemeindeaufsicht.


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