Grüne sehen Fortbestand des Uhudlers wieder in Gefahr

Grüne sehen Fortbestand  des Uhudlers wieder in Gefahr
Verhandlungen auf EU-Ebene könnten Ende des Direktträgerweins im Südburgenland bedeuten

Das Verbotene hat den Uhudler schon immer zum besonderen Getränk gemacht. Aus EU-Sicht geht es beim Uhudler mit rund 100 Hektar Anbaufläche um eine Randerscheinung. Trotzdem beschäftigen sich die EU-Gremien in einer Verhandlung zur gemeinsamen Agrarpolitik mit den Anbauflächen der „Vitis labrusca“, das sind jene Reben, die nach dem Reblausbefall im 19. Jahrhundert aus den USA nach Europa und ins Südburgenland gebracht wurden.

Seit damals wird rund um Heiligenbrunn Uhudler gekeltert – und er war immer wieder verboten. In den 1970er Jahren legalisierte der Gesetzgeber den Uhudler für den Eigengebrauch. Die geplante EU-Sortenverordnung hätte das Aus für den Direktträgerwein mit 2030 bedeutet. Doch das Land fand 2016 eine Lösung und stellte per Gutachten fest, dass die meisten Uhudler-Sorten auch mit der Edelrebe „Vitis vinifera“ verwandt sind und somit bestehen bleiben können. Der Uhudler schien gerettet.

Grüne sehen Fortbestand  des Uhudlers wieder in Gefahr

Jetzt verhandeln die EU-Kommission, das EU-Parlament und Mitgliedstaaten wieder über die Anbauflächen für Direktträger-Weine und über den Uhudler. Während die Kommission den weitreichendsten Vorschlag hat, will das EU-Parlament gar keine Neupflanzungen. Der Rat geht sogar noch einen Schritt weiter und will die komplette Streichung der Sonderposition des „vitis labruscas“. Dies würde bedeuten, dass die jetzige Ausnahmeregelung für den Uhudler so nicht weiterlaufen kann.

Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen schlägt Alarm: „Wenn sich die Mitgliedstaaten hier durchsetzen, können wir uns vom Uhudler verabschieden, denn dann fällt auch die Ausnahmeregelung.“

Grüne sehen Fortbestand  des Uhudlers wieder in Gefahr
Uhudlertrauben (Archivbild)

In der burgenländischen Landwirtschaftskammer sieht man keine Bedrohung für den Uhudler. „Die Entscheidungen im Rahmen der Verhandlungen haben aus derzeitiger Sicht keinen Einfluss auf den Uhudler-Anbau da die Sorten Noah, Othello, Isabella, Jaquez, Clinton und Herbemont laut geltendem Weingesetz als Obstwein in Verkehr gesetzt werden dürfen“, sagt Weinbauberaterin Verena Klöckl. Zudem seien in der burgenländischen Rebsortenklassifizierung zugelassene Sorten wie etwa Concord zu finden, die ebenso zu Uhudler vinifiziert werden.

Die Verhandlungen am Mittwoch dauerten bis nach Redaktionsschluss.

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