Kind mit Elektroschocker zum Lernen animiert: "Wir haben unser Bestes gegeben"
Auch die Richterin glaubt dem unbescholtenen Angeklagten, dass er nichts Böses im Sinn hatte. Aber einem bei den Hausaufgaben trödelnden Achtjährigen mit einem Elektroschocker Angst zu machen sei sicher kein probates Mittel, dem Buben auf die Sprünge zu helfen, sondern, so die Richterin, wohl ein Zeichen der Überforderung.
Der Bub ist mittlerweile 16 und lebt bei Pflegeeltern, die zuständige Bezirkshauptmannschaft im Landessüden hat den Fall angezeigt, die Staatsanwaltschaft den Stiefvater des Buben wegen gefährlicher Drohung mit einer unerlaubten Waffe angeklagt.
Dass all das vermeidbar gewesen wäre, hätte die Familie rechtzeitig Unterstützung bekommen, beschleicht einen während der gut einstündigen Verhandlung am Dienstagvormittag im Landesgericht Eisenstadt immer wieder. Der Vater des Buben starb, die Mutter und der neue Lebensgefährte nahmen den bei den Großeltern lebenden Buben zu sich. "Kinder gehören zu den Eltern", sagt der 41-jährige Stiefvater, der sich vor Gericht selbst verteidigt. Die Hausübungen seien immer "eine Katastrophe" gewesen, er habe aber nie daran gedacht, den Buben mit dem Elektroschocker, der eigentlich nur ein "Gagartikel" sei, zu verletzen.
Er habe nur der Mutter den als Taschenlampe getarnten Elektroschocker, der ein "bisschen knistert und minimalst Funken schlägt", vorgeführt, während der Bub in einem anderen Zimmer bei den Hausaufgaben gesessen sei und gelacht habe, so der Angeklagte.
Der Bub, der mit seinem Pflegevater erschienen ist, hat andere Erinnerungen. Dass sein Stiefvater das Gerät in seiner Nähe betätigt habe, sei "ein bis zwei Mal wöchentlich" vorgekommen und "als achtjähriger Bub hat man bei sowas Angst". Die Frage der Richterin, ob der Stiefvater um ihn bemüht war, bejaht der Teenager aber.
"Nein, das mag ich bezweifeln"
Die Überforderung bestätigt - indirekt - auch die Mutter, die mittlerweile vom Angeklagten getrennt lebt, obwohl sie noch verheiratet sind. Aufgrund der vielen Umzüge kann sie sich nicht genau erinnern, an welchem Ort die angeklagten Vorfälle passiert sind. Dass der Elektroschocker als Drohung eingesetzt wurde, weist sie zurück: "Nein, das mag ich bezweifeln". Der Bub habe sich "drei Ecken weiter befunden" und gelacht. Überhaupt, so die Frau, die auch eine behinderte Tochter hat, "haben wir unser Bestes gegeben".
Bei einer "verbalen Auseinandersetzung" zwischen Sohn und Angeklagtem sei sie dazwischengegangen und habe dem Mann auch mit dem Rauswurf gedroht, denn wer ihre Kinder bedrohe, "hat ein Problem mit mir".
Die Richterin verurteilt den Mann zu drei Monaten bedingt auf drei Jahre, sie ist überzeugt, dass er geläutert ist. Der Mann ist froh, dass er nicht drei Jahre ins Gefängnis muss. "Drei Monate", wiederholt die Richterin, und ins Gefängnis müsse er gar nicht, wenn er sich nichts zuschulden kommen lasse. Das gelobt der Mann.
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