Burgenland: Amtsleiter wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht
Ein Amtsleiter muss sich vor Gericht wegen Amtsmissbrauchs verantworten (Symbolbild).
Vielleicht hätte sich der langjährige Amtsleiter einer Gemeinde im Nordburgenland ein Beispiel an der Buchhalterin nehmen sollen: „Sie war vorsichtiger als ich“, sagt der 61-jährige Beamte am Donnerstag auf der Anklagebank im Landesgericht Eisenstadt.
Baubescheide, die als Beleg auch in der Buchhaltung gelandet seien, habe die Buchhalterin nur verarbeitet, wenn sie die Signatur der Bürgermeisterin trugen. Der Amtsleiter hingegen habe bei etlichen Baubescheiden mit seiner eigenen Unterschrift die Richtigkeit der Ausfertigung bestätigt, nachdem ihm die Ortschefin mündlich das Okay dafür erteilt habe – was diese und auch ihr männlicher Vorgänger bestreiten.
Deshalb sitzt der seit zwei Jahren bei verminderten Bezügen suspendierte Amtsleiter vor Gericht, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Amtsmissbrauch vor.
Der seit 1989 Amtierende soll von 2017 bis 2024 ohne Wissen der Bürgermeisterin oder deren Vorgänger Bescheide ausgestellt, Fristverlängerungen gewährt, Baubewilligungen ohne Einhaltung der Verfahrensvorschriften erteilt und Baufreigaben vorgenommen haben.
Der von Wilhelm Lackner vertretene Beamte bekennt sich „nicht schuldig“. Anwalt Mirko Matkovits vertritt die Anliegen der Gemeinde.
„Hinter meinem Rücken“
Jedes der jährlich rund zehn Bauvorhaben in der kleinen Ortschaft sei „auf dem Tisch“ der Bürgermeisterin als Baubehörde erster Instanz gelandet, versichert der Beamte.
Die fertigen Bescheide seien gemeinsam durchgegangen worden, woraufhin er die Erlaubnis zur Unterschrift erhalten habe. Das sei über Jahrzehnte Usus gewesen, schlicht „so gewachsen“.
Dass er von der Bürgermeisterin „hinter meinem Rücken angezeigt“ worden sei, habe ihn überrascht, bekennt der Angeklagte. Das sei wie eine Scheidung, obwohl man sich bis zum Schluss verstanden habe. Denn: „Grundsätzlich habe ich ihr immer vertraut und sie mir“, sagt der Amtsleiter.
"Wollte mich zum Deppen machen"
Mit der Anzeige wollte sich die Ortschefin „schützen und mich zum Deppen machen – unter Anführungszeichen“, mutmaßt er. Vorangegangen sei dem vermutlich ein Hinweis von Juristen im Amt der Landesregierung, wonach die Bürgermeisterin hinkünftig alle Bescheide selbst unterschreiben müsse, damit „aus der Grauzone eine Schwarzzone wird“, formuliert der Amtsleiter.
Am 10. Jänner 2024 folgte eine entsprechende Dienstanweisung der Ortschefin an die kleine Mitarbeiterschar in der Amtsstube.
Ins Rollen kam der Fall, nachdem Gemeinderäte gefragt hatten, warum ein bestimmter Bauwerber keine Ausnahme von der geltenden Bausperre benötigt habe. Sie kenne diesen Baubescheid gar nicht, lautete die Antwort der Ortschefin. Mittlerweile wurden etliche Bescheide saniert, indem sie – mit Unterschrift der Bürgermeisterin – noch einmal ausgestellt wurden.
Zur Einvernahme von Zeugen wurde die Verhandlung vertagt.
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